12-Wochen-Regelung und die Handhabung durch Arztpraxis

  • "Buchbinder Wanninger" ... ist nichts gegen mein Herumgereichtwerden von der Krankenkasse zum Med-Phone der KK, von dort zum kassenärztlichen Dienst bis zur Patientenbeauftragten Bayerns.


    Aktuelle Situation (mir leider schon mehrfach passiert):
    Mein Hausarzt ist wegen Budgetierung mit meinen Lymphrezepten überfordert. Darum fahre ich nun seit ca. 1,5 Jahren zu einem Arzt nach Bad Mergentheim (ca. 100 km einfacher Weg). 1x im Quartal muss Ultraschall gemacht werden, damit ich wieder mein 36er Lymphrezept bekomme und die chronische Erkrankung wieder bestätigt wird.
    Ich war am 3.4. dort ... ich fragte dann nach dem neuen Termin Anfang Juli fürs neue Quartal. Daraufhin bekam ich zur Antwort, dass das zeitlich nicht hinkäme wegen der 12-Wochen-Regelung. Ich müsste im alten Quartal noch einmal zur Kontrolle kommen (= 5 Min. Beine anschauen, dafür 200 km fahren und mind. 2 Std. Wartezeit in der Praxis), dann nach einigen Wochen im neuen Quartal kommen zum Ultraschall, denn man könnte nur 1 x Ultraschall pro Quartal abrechnen. Dazwischen muss ich allerdings auch noch meine Krankenkarte mit Überweisung per Post!!! in die Praxis schicken, damit ich mein neues Rezept wieder bekomme.
    Ich fragte, ob es wirklich nicht möglich wäre, den nächsten Termin so zu legen, dass ich gleich in den ersten Tagen des neuen Quartals bekommen kann. Das wurde von der MA der Praxis rigoros abgelehnt, das wäre nicht erlaubt lt. Krankenkasse.


    Meine Krankenkasse, die ich kontaktierte weiss zwar, dass 1 x im Quartal die chronische Erkrankung vom Arzt bestätigt werden muss, aber es gibt KEINE schriftliche Information über diese strikte 12-Wochen-Regelung lt. der MA der Praxis. Ich wurde mit meiner Frage weiter gereicht, aber niemand konnte mir Auskunft geben.


    Darum stelle ich die Frage hier und hoffe auf Aufklärung.


    Bin ich "Opfer" einer Mutwiligkeit? Ist diese Vorgehensweise der Praxis richtig und gerechtfertigt? Wie kann ich mich da verhalten?

    Frauen sind wie Engel ... wenn man ihnen die Flügel bricht fliegen sie weiter ... auf ihrem Besen ;)

  • Die Bestätigung des Arztes kann nur erfolgen, wenn er sich selbst ein Bild von der Erkrankung gemacht hat, d.h. den Patienten gesehen hat. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Jahresrezeptes, wen Ihre Erkrankung so ausgeprägt ist!

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Es geht nicht darum, dass ich nicht 1 x im Quartal zu diesem Arzt fahren will/kann/möchte ...
    es geht um die Willkür, dass die Mitarbeiterinnen dieses Arztes behaupten, ich müsste die 12-Wochen-Regelung einhalten und je nach Quartalslänge (unser Jahr hat nunaml 52 Wochen und keine 48 :-)) eben ZUSÄTZLICH noch einmal im alten Quartal kommen. Dabei geht es gar nicht um die Feststellung meiner chronischen Erkrankung, sondern NUR um die Einhaltung dieser 12-Wochen-Frist, d.h. der Dr. schaut nur kurz auf die Beine und ich kann wieder gehen. Es kann mir aber niemand sagen, wo das schriftlich fixiert ist und wie das auszulegen ist.


    Dazu kommt eben noch, dass ich trotzdem gezwungen bin, auch noch meine Versichertenkarte per Post dorthin zu schicken, weil ja irgendwann auch das neue Quartal beginnt bzw. ich mein Anschluss-Rezept benötige. Dann habe ich jedesmal "Bauchschmerzen" - auch wenn ich die Karte per Einschreiben schicke.


    Ich hoffe, jetzt ist meine Frage etwas verständlicher?


    Es wäre nett, wenn ich von irgendwem eine Information bekommen könnte, wo man über diese 12-Wochen-Regelung etwas nachlesen kann bzw. etwas schriftlich fixiert ist.

    Frauen sind wie Engel ... wenn man ihnen die Flügel bricht fliegen sie weiter ... auf ihrem Besen ;)

  • Hallo spessarthexe,


    also ich habe vor einigen Monaten von meiner Praxis mal einen Flyer bekommen das sie jetzt (von der KK) verpflichtet worden sind sich die Patienten einmal im Quartal "anzuschauen" und erst dann darf eine neue MLD-Verordnung erfolgen. Da stand meines Wissens aber nichts von 12 Wochen sondern wie gesagt nur 1x im Quartal.
    In der Praxis wo ich bin würde sich das auch terminlich kaum einrichten lassen - da sie immer sehr voll sind. Ich selbst habe inzwischen Abstände von 12-16 Wochen - also sehr flexibel.


    LG tilliwilly

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!!!