"Buchbinder Wanninger" ... ist nichts gegen mein Herumgereichtwerden von der Krankenkasse zum Med-Phone der KK, von dort zum kassenärztlichen Dienst bis zur Patientenbeauftragten Bayerns.
Aktuelle Situation (mir leider schon mehrfach passiert):
Mein Hausarzt ist wegen Budgetierung mit meinen Lymphrezepten überfordert. Darum fahre ich nun seit ca. 1,5 Jahren zu einem Arzt nach Bad Mergentheim (ca. 100 km einfacher Weg). 1x im Quartal muss Ultraschall gemacht werden, damit ich wieder mein 36er Lymphrezept bekomme und die chronische Erkrankung wieder bestätigt wird.
Ich war am 3.4. dort ... ich fragte dann nach dem neuen Termin Anfang Juli fürs neue Quartal. Daraufhin bekam ich zur Antwort, dass das zeitlich nicht hinkäme wegen der 12-Wochen-Regelung. Ich müsste im alten Quartal noch einmal zur Kontrolle kommen (= 5 Min. Beine anschauen, dafür 200 km fahren und mind. 2 Std. Wartezeit in der Praxis), dann nach einigen Wochen im neuen Quartal kommen zum Ultraschall, denn man könnte nur 1 x Ultraschall pro Quartal abrechnen. Dazwischen muss ich allerdings auch noch meine Krankenkarte mit Überweisung per Post!!! in die Praxis schicken, damit ich mein neues Rezept wieder bekomme.
Ich fragte, ob es wirklich nicht möglich wäre, den nächsten Termin so zu legen, dass ich gleich in den ersten Tagen des neuen Quartals bekommen kann. Das wurde von der MA der Praxis rigoros abgelehnt, das wäre nicht erlaubt lt. Krankenkasse.
Meine Krankenkasse, die ich kontaktierte weiss zwar, dass 1 x im Quartal die chronische Erkrankung vom Arzt bestätigt werden muss, aber es gibt KEINE schriftliche Information über diese strikte 12-Wochen-Regelung lt. der MA der Praxis. Ich wurde mit meiner Frage weiter gereicht, aber niemand konnte mir Auskunft geben.
Darum stelle ich die Frage hier und hoffe auf Aufklärung.
Bin ich "Opfer" einer Mutwiligkeit? Ist diese Vorgehensweise der Praxis richtig und gerechtfertigt? Wie kann ich mich da verhalten?