Liposuktion bewilligt +++ Problem mit der Abrechnung

  • Hallo zusammen,


    bei mir stellt sich folgendes Problem:


    Mein Mann ist beihilfeberechtigt, und ich habe von der Beihilfestelle und von der PKV die Notwendigkeit der Liposuktion bestätigt bekommen. Jetzt liegt also die Bewilligung vor, jedoch werden im Kostenvoranschlag des Operateurs verschiedene Ziffern nach der Gebührenordnung (GOÄ) mehrfach angesetzt, die angeblich (so Beihilfe und PKV!) nur einmal je Extremität abgerechnet werden können. So möchte der Arzt für die Operation beider Beine komplett z.B. 26 Mal die Ziffer 491 (Infiltrationsanästhesie großer Bezirke) und 27 Mal die Ziffer 2454 (Entfernung überstehenden Fettgewebes) abrechnen. Das macht durchaus Sinn, denn es wird das berechnet, was auch tatsächlich gemacht werden soll, also jeweils Anästhesie und Absaugung in Kleinstarbeit. Erstmals habe ich eine vernünftige Berechnung nach zu erwartendem Aufwand gesehen.


    Wenn es nach Beihilfe und Versicherung geht, bleibe ich auf etlichen Vielfachen der Kosten für Ziffer 2454 und der Ziffer 491 sitzen. Das summiert sich ganz schnell auf mehrere tausend Euro (habe jetzt beispielhaft nur die Beine erwähnt, auch die Arme sind betroffen).


    Nun meine Fragen:


    Hat jemand Erfahrung mit der Abrechnung der OPs nach der GOÄ? Weiß jemand unter welchen Voraussetzungen diese Ziffern mehrfach abgerechnet werden können, bzw. ob es überhaupt zutreffend ist, dass sie nur einmal abgerechnet werden können. Gibt es viellecht Begründungen mit denen es trotzdem funktioniert?


    Viele Grüße,


    Muck