Ablehnung der Versicherung unlogisch??

  • Hallo!
    Ich habe heute (über meine Anwältin) eine erneute Ablehnung der Kostenübernahme der Liposuction bekommen...irgendwie ist das aber für mich so unlogisch. Die Debeka hat schon vor einiger Zeit die medizinische Notwenigkeit anerkannt, ich habe eine ambulante Liposuction beantragt. Ich habe davon ja bereits im Forum berichtet. Aber sie wollen teilweise die aufgeführten GOÄ Nummer (2454) nicht zahlen (meinetwegen auch nachvollziehbar), d.h. sie würden von den angesetzten 3800 pro Op nur einen geringen Teil übernehmen. So weit so gut...da aber bei mir auch eine größere Menge abgesaugt werden müsste, habe ich dann stationär beantragt (mit ärzlichem Gutachten/Begründung). Hier würde ja die von der Debeka abgelehnte GOÄ Nummer nicht zum tragen kommen und medizinsch ist der Eingriff laut Arzt durchaus stationär zu begründen. Trotzdem wollen sie nicht zahlen, obwohl sie ja die medizinische Notwenigkeit anerkannt haben.
    Was ist das für eine Logik? Kann mir das jemand erklären...?
    Bin etwas genervt!
    Trotzdem viele liebe Grüße!
    Fsoko

  • Der Fehler bei der Abrechnung mit der Ziffer 2454 ist bekannt. Es heißt ausdrücklich: Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer(!!!!!) Extremität! Kann also nicht 20x abgerechnet werden. Vielleicht sollten Sie sich in einem Krankenhaus operieren lassen, was beides macht_ ambulant und stationär.
    Die Logik der KK ist nachvollziehbar: zuerst ambulant, nach Mitteilung, dass die Abrechnung so nicht durchgeführt werden kann auf einmal die stationäre Notwendigkeit. Was ist das für eine Logik?

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/