Probleme mit der Abrechnung der MLD

  • Hallo,


    ich weis das viele Probleme haben ein Verordnung von MLD45 zu bekommen.
    Das Problem habe ich nicht mein Arzt stellt mir eine Verodnung (20 stück) aus.
    Da es schon lang Auserhalb des Regelfalls ist. Bisher gab es auch keine Schwierigkeiten, aber seit ein paar Rezepten.
    Gibt es Probleme das meine Lyphdrainagen Therapeutin die Rezepte nicht voll abrechnen kann.


    Meine KK verzichtet auf die Genehmigung bei Auserhalb des Regelfals. Weis jemand einen Rat?


    Vielen Dank
    Michaela

  • Hallo Michaela


    welche Probleme gibt es den genau.......die Stückzahl oder die Zeit und die Menge in der Woche...und haben Sie bei der Krankenkasse nach gefragt.....was der Grund ist?


    Gruss Wicki

  • Hallo Wicki,


    sie haben von den 20 nur 6 Stück bezahlt.
    Einmal soll das Kreuz für Auserhalb des Regelfalls gefehlt haben.
    Das andere mal weis ich nicht, was der Grund war.
    Die Abrechnungstelle ist dafür wohl der Ansprechpartner nicht die KK.
    Aber warum die nicht bezahlen wollen weis ich nicht.
    Denn Ich bekomm schon seit über 2 jahren diese Rezepte und jetzt gibts Probleme.
    Ob es an den 20ger Rezepten liegt? aber wenn ich 2 mal die Woche 45min. MLD habe,
    dann sind 20 Einheiten in 10 Wochen aufgebraucht.
    Früher haben sie diese auch bezahlt.


    Grüße Michaela

  • Hallo Nadja,


    ja bei 1 mal kann ich das ja noch verstehen, aber sie hatte das jetzt wohl noch mal und es war alles richtig angegeben.
    Aber die begründung war wohl das sie nicht mehr bezahlen.


    das sind die letzten Infos die ich hatte.


    Grüße Michaela

  • Hallo Michaela
    ist ja ärgerlich aber einfach sagen wir zahlen nicht mehr......das würde ich mir wenn möglich schriftlich geben lassen und die Begründung
    dazu.Nur so kannst du ja was unternehmen.....alles gute.
    Wicki

  • Es ist nicht Aufgabe der Patienten, sich um die Abrechnung zu kümmern.
    Das ist das Problem zwischen Physiopraxis - Arzt/Arzthelferin (richtiges Ausfüllen des Rezeptes) - der Abrechnungsstelle der Krankenkassen.


    Von Patientenseite ist das Problem nicht zu lösen.

  • Bekomme auch 20x 45min Verordnungen.
    Probleme gab es da auch schön 1-2 mal. Ebenfalls wegen dem vergessenen Kreuz bei ausserhalb des Regelfalls.
    Verordnung wurde an Praxis zurück geschickt. Ich bin damit zum Doc, habe das Kreuz setzen und abstempeln lassen. Verordnung in Praxis wieder abgegeben und gut war es.

  • Hallo,
    also wenn das Rezept formell nicht korrekt ausgefüllt ist (Kreuzchen falsch oder gar nicht da, usw.) setzt es die KK bzw das Abrechnumngszemtrum (ARZ) der KK ab. Das macht auch auch bedingt Sinn.
    Ansonsten kann und wird die KK / das ARZ ein Rezept nicht kürzen. Bzw die Physiopraxis hat Mittel und Wege sich dagegen zu wehren.
    Und s. Biene das ist definitiv NICHT das Problem des Patienten!
    @ Nadja: Auf Grund des ICD's kann nicht gekürzt werden, dieser ist nicht Prüfungsrelevant. Aber es stimmt es gibt viele Fallstricke, aber dafür sind wir (Physios) nun mal in der Prüfpflicht.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie

  • Hallo Biene, hallo SteZie, hallo Kobold,


    Es mag ja Richtig sein, das es nicht meine Aufgabe ist. Aber informieren was man machen kann, kann und möchte ich mich ja trotzdem.
    Es waren wohl auch schon mal Rezepte an denen Nichts falsch war dabei, daher versteh ich und auch meine Physio das problem der Abrechnungstelle nicht. Bei dem einen Rezept war es einfach nur die Menge die Ihnen zu viel war.
    Aber ich kann doch nicht nur deswegen kleinere Rezepte holen müssen nur damit nicht wieder auf 6 / 10 Behandlungen runter gekürzt wird.


    Ich versteh es nicht, was kann sie denn jetzt machen? Muss sie jetzt die Behandlung wirklich abschreiben und auf das Geld verzichten?
    Ich habe halt auch Befürchtungen das die Abrechnungstelle immer mehr streicht bzw. Es komplett verweigert.
    Denn von den 20ger Rezepten zahlen sie in der letztenzeit aber ggf. nur 10 Behandlungen.
    Wo macht ihr denn die weiteren Unterschriften drauf? Kopie der ruckseite und dann dran getackert?
    Oder leeres Blatt und dazu gelegt?


    Danke für eure Antworten.
    Grüße Michaela

  • Wo die Unterschriften 10 bis x sind ist nicht geregelt. Ich nehme einen eigenen Vordruck und habe damit keinerlei Probleme. Eben weil es nicht vorgeschrieben wird.
    Aber vieles anderes wird vorgeschrieben (und das macht meist auch Sinn).
    Zurück zu deiner eigentlichen Frage: Das ARZ kann und darf eine korrekte Verordnung nicht absetzen. Die können auch nicht sagen wir zahlen nur 6 mal oder wir haben gar keine Lust zu zahlen.
    Wenn eine Verordnung RV (Rahmenvertrag) & HMK (Heilmittelkatalog) konform ist wird sie bezahlt. Wenn nicht würde ich bei dem ARZ anrufen und fragen warul sie es abgesetzt haben. Die meisten schreiben das aber von ganz alleine. Wenn mir die Begründung nicht schlüssig wäre würde ich Widerspruch einlegen. Würde dieser abgelehnt werden würse ich ggf auch klagen. So weit kam es aber noch nie. Wenn man selbst weiß wie die Spielregeln sind (RV&HMK) und sinnvoll mit den Leuteb der ARZ spricht gehen die Absetzungen gegen null. Die unbegründeten sind dann eigentlich sogar null.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie