Entfernung von Krampfadern,Ausschluss Beamtenlaufbahn

  • Hallo,ich habe eine Frage.
    Ich hatte heute eine Untersuchung beim Amtsarzt auf Diensttauglichkeit zur Beamtenlaufbahn bei der Justiz.Es war alles in Ordnung,ich bin voll diensttauglich.Nur gefiel der Ärztin nicht,dass ich mir meine Krampfadern am rechten Bein habe entfernen lassen.Dies ist ein Ausschlusskriterium.Wenn dies aber 2Jahre zuvor operiert worden wäre,dann wäre es kein Problem.Der Facharzt hat mir bestätigt,dass ich keine bleibende Schäden davontrage und keinerlei Beeinträchtigung vorliegt.Ohne OP und mit Thrombosestrümpfen wäre ich nicht bestraft worden. Das ist doch ein Widerspruch in sich
    Was kann ich jetzt tun?


    Vielen Dank schonmal im Vorraus


    LG Alex