Op dem Grunde nach beihilfefähig

  • Hallo,


    Gut, dass ich das Forum gefunden habe.


    Ich habe folgende Frage: wenn eine liposuktion dem Grunde nach beihilfefähig ist, welche Abrechnungsziffern analog werden da anerkannt?


    Da die Beihilfe bei der vorangegangenen Operation (bauchplastik) so gut wie nichts zahlt, wüsste ich gerne, was noch auf mich zu kommt.


    Bei der Bauchplastik die lediglich die Nabelversetzung und das Abschneiden der Bauchfettschürze anerkannt. Die angleichende Liposuktion ( also dass das dann anschließend wieder wie ein Bauch aussieht und dass es einen glatten Übergang zum Altgewebe gibt) wurde abgelehnt, mit dem Argument, dass das bereits in der Fettschürzenextirpation beinhaltet wäre. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Aber das macht den Großteil der Rechnung aus.
    Evtl ist hier jemand im Forum, der sich mit den analogen Abrechnungsziffern auskennt?



    Mia