Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie
G-BA: Kompressionsstrümpfe ab KKL I künftig Leistung der Behandlungspflege
Der G-BA hat beschlossen: Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen bereits ab Kompressionsklasse I ist zukünftig eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege.
Die Hilfe kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn darüber hinaus kein Bedarf an Grundpflege besteht. Diese Anpassungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Dezember 2017 beschlossen, teilt der Industrieverband Eurocom mit. Die Änderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Eurocom-Geschäftsführer Dr. Ernst Pohlen erklärt: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der G-BA damit der studienbasierten Empfehlung von Eurocom folgt, die Versorgung der Patienten mit Kompressionsstrümpfen der Klasse I zu erleichtern. Denn nicht jeder, der eine niedrigklassige Kompressionstherapie benötigt, ist auch in der Lage, diese selbstständig zu handhaben.“