Zuzahlung Kompressionsstrumpfhose

  • Hallo an alle,
    in meinem Sanitätshaus wurde behauptet, dass es ab 2005 wieder eine deutlich höhere Zuzahlung geben soll, wenn man in Deutschland (auch in einer BKK) gesetzlich versichert ist, nachdem die Zuzahlung im letzten Jahr auf 10 ¤ pro Teil gekürzt wurde.
    Gilt das auch für flachgestrickte Kompressionsstrumpfhosen nach Maß, z. B. Jobst Elvarex, bei chronischem sekundären Lymphödem? Hat jemand von euch damit Erfahrungen oder hat eine schriftliche Information, auf die man sich berufen kann bei Problemen mit der Krankenkasse?
    Viele Grüße
    Adel

  • Ich habe im Februar zwei Paar flachgestrickte von Jobst bekommen und nur die besagten 10 Euro zubezahlt. Schriftlich habe ich darüber leider nix.

  • >Ich habe im Februar zwei Paar flachgestrickte von Jobst bekommen und nur die besagten 10 Euro zubezahlt. Schriftlich habe ich darüber leider nix.

    Ich habe gerade eine Rechnung über die Zuzahlung erhalten und es waren 10 Euro. Aber angeblich sollen am Juli Prozentuale Anteile zu den Strumpfhosen erhoben werden. Ich weiß allerdings nicht, ob diese Regelung schon gültig ist.

    Grüße
    Lilli

  • Ich habe eine neue Kompressionsstrumpfhose verschrieben bekommen, und bekam nach einiger Zeit von meiner Krankenkasse (AOK) den Bescheid, dass sie genau 144,47 € zuzahlen würden, und ich den Rest selber tragen müsste. Auf Nachfragen stellte sich dann raus, dass die AOK (und wie ich erfahren habe wohl auch die BEK) nur noch einen Festbetrag zahlt und der Rest ist unsere Sache. Allerdings soll es wohl Sanitätshäuser geben, die genau die gleiche Strumpfhose genau für diesen Festbetrag anbieten (sagte man mir jedenfalls bei der AOK).

    Das Sanitätshaus mit dem meine Ärztin zusammen arbeitet jedenfalls hat mir ein Angebot gemacht, bei dem ich erst einmal aus allen Wolken gefallen bin: die Strumpfhose sollte über 320,00 € kosten - das wäre eine Zuzahlung von mehr als 176 € - das hätte ich nie zahlen könnnen. Gott sei Dank hat meine Ärztin dann interveniert und das Sanitätshaus wird mir "nur noch" 60 € abknöpfen. Immerhin besser so, als anders :)

    Achja - die 10 € Zuzahlung wegen Verschreibung eines Hilfsmittels (oder war es Heilmittel?) kommt auf jeden Fall noch dazu :(

    Meine Ärztin meinte sowieso ich sollte sehen, dass ich evtl bei einer anderen krankenkasse unterkomme, die mir auch das bezahlt, was ich mit meinem Lipödem brauche...

    Andrea

  • Hallo, du schreibst:
    "Ich habe im Februar zwei Paar flachgestrickte von Jobst bekommen und nur die besagten 10 Euro zubezahlt. Schriftlich habe ich darüber leider nix."

    In welcher Krankenkasse bist du?
    Viele Grüße
    Adel

  • Hallo Lilli,
    kannst du auch noch mal kurz schreiben, in welcher Krankenkasse du bist?
    Viele Grüße
    adel

  • Du kannst dir beim Sanitätshaus wieder 50 Eur erstatten lassen.

    Bei den Primärkassen, den ges. Versicherungen in D. gab es tatsächlich zum 1.1.05 eine Änderung. Sie Zahlen bei phlebologischer Indikation nur noch einen Festbetrag. Sie müssen dir aber Adressen nennen, wo du zu diesem Betrag Strümpfe /hosen bekommtst.

    Wenn du irgendwo einkaufst, können die Saniler verlangen was sie möchten. Die meisten schlagen richtig zu, deren Verband möchte Monopolpreise durchsetzen. 5-10 EUR Eigenbeteiligung gehen immer an die Kasse.

    Bei Strümpfen die wegen anderen Krankheitsbildern getragen werden (Ödemen...) gab es keine Änderung. Hier sind nur 5-10 EUR fällig.

    Bei den Ersatzkassen wir die Regelung erst jetzt eingeführt.

    Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres gibt es auch im Nicht-Plebobereich Festbeträge???!!

    ES ist entsetzlich wie wenig die Sanihäuser, die Ärzte und die Krankenkassen wissen.

    Gut wer da http://www.kompressionsbehandlung.de kennt. Da konnte man schon alles im Dezember nachlesen.

  • >Hallo an alle,
    >in meinem Sanitätshaus wurde behauptet, dass es ab 2005 wieder eine deutlich höhere Zuzahlung geben soll, wenn man in Deutschland (auch in einer BKK) gesetzlich versichert ist, nachdem die Zuzahlung im letzten Jahr auf 10 ¤ pro Teil gekürzt wurde.
    >Gilt das auch für flachgestrickte Kompressionsstrumpfhosen nach Maß, z. B. Jobst Elvarex, bei chronischem sekundären Lymphödem? Hat jemand von euch damit Erfahrungen oder hat eine schriftliche Information, auf die man sich berufen kann bei Problemen mit der Krankenkasse?
    >Viele Grüße
    >Adel


    Hallo Adel,

    zunächst kann ich bestätigen, dass zum 01.01.05 bundesweit von den Krankenkassen sog. Festbeträge für versch Produktgruppen von Hilfsmitteln wie Kompressionsversorgungen oder Einlagen eingeführt wurden.

    Festbeträge bedeuten vereinfacht gesagt eine Beschränkung der Bezahlung seitens der Krankenkasse gegenüber ihrem Versicherten.

    Die Folgen für die Leistungserbringer kann ich am Bsp. Baden-Württemberg beschreiben:

    Seit 1998 unveränderte Preise (nicht einmal Inflationsausgleich), zum 01.01.05 Absenkung um bis zu 40%. Um das wirtschaftliche Überleben zu sichern müssen die Betriebe erhöhte Aufzahlungen von den Vesicherten nehmen. Selbst diese zusätzlichen Aufzahlungen führen nicht zum alten Preisniveau !

    Wie schön dass die Pharmaindustrie dieses Jahr wieder ihre Preise erhöhen darf, von den selbst genehmigten Anpassungen der Vorstandsgehälter der Kassenfunktionäre ganz zu schweigen.

    Im Bereich der Kompressionsversorgung wurden lediglich für phlebologische Versorgungen (Absatz 4 der Verlautbarung vom 01.12.04) Fespreise eingeführt.

    Die Ödemversorgungen wurden vom (für die Festsetzung zuständigen) IKK Bundesverband bewusst nicht in diesem Vertrag geregelt, da Dienstleistung und Materialbeschaffenheit gegenüber phlebologischen Versorgungen weder gleichartig noch gleichwertig sind, wie vom Gesetzgeber für die Festlegung von Festpreisen gefordert.

    Da nur wenige Sanitätshäuser sich im Bereich der Lymphologie auskennen, werden dementsprechend auch die Verträge nicht richtich angewendet. Gleiches gilt leider auch für die meisten Sachbearbeiter der Krankenkassen.

    Auch die Ärzte sind hier in der Verantwortung, da es leider immer noch Standard ist, ein ausgeprägtes Lympödem mit der Diagnose Varicosis zu beschreiben.
    Eine Kürzung ist dann seitens der Krankenkasse vorprogrammiert.

    Einen juristischen Anspruch auf Leistung haben nur die Versicherten nicht die Leistungserbringer. Es sollte daher in allen Fällen der Kürzung sofort einen schriftlicher Widerspruch bei der Kasse eingelegt werden. Auch der Gang vor das Sozialgericht sollte nicht gescheut werden, zumal die Rechtslage eindeutig ist. Mir ist bis heute kein Fall bekannt in dem ein Kunde einen Fall verloren hat.

    Grüße

    Ralph Martig
    Sanitätshaus Schaub

  • Hallo Herr Martig,

    die KK sind zu einer ausreichenden Sachleistung verpflichtet. Wie unterstützen uns die Sanitätshäuser, damit die KK ausreichende Beträge leisten? Es kann ja auch nicht sein, daß alleine der Patient die Suppe auslöffelt, während Hersteller und Handel ihre alten Margen behalten möchten.

    Für Rundstrick Maß wurde in BW bisher der Seriensatz bezahlt. Die Sanihäuser haben hier wirklich draufbezahlt. Jetzt wird für Maß wesentlich mehr bezahlt. Und gerade hier zahlen die Patienten jetzt die größten Aufschläge.

    Es wird immer mehr Apotheken geben, die mit Lieferung zum Festbetrag dabei sind. Deren Qualifikation wird dann über die Mehrung der Abgaben zwar besser, aber das kann´s ja auch nicht sein. Irgendwann finden Gehe und Co. einen Lieferanten im Ausland und die Preisspirale geht nach erst Recht nach unten.

    Patienten und Handel sollten an einem Strick ziehen, doch viele Sanihäuser erzählen nur was von neuen Richtlinien und halten die Hand auf, das ist zu wenig.

  • Das Thema ist zugegebener Maßen sehr komplex, da hier unterschiedliche Rechtsgebiete angesprochen werden.

    Wie ich schon geschildert habe, werden die bestehenden Verträge sowohl aus Unkenntniss, manchmal auch wider besseren Wissens, falsch angewendet.

    Bsp. Baden-Württemberg: Hier wurde 1998 der bundesweit gültige Vertrag der Ersatzkrankenkassen von allen (auch den Primärkassen wie AOk und IKK) Kostenträgern übernommen.Dieser Vertrag wurde ausschließlich für sog. phlebologische (Venenerkrankungen)Indikationen abgeschlossen. Da dies sogar in der Überschrift des Vertrages zu lesen ist dürfte man annehmen, dass allen Beteiligten bewußt ist, dass damit eben keine Ödemerkrankungen gemeint sind - .
    Dies bestätigt nur meine bereits geäußerte Meinung über die mangelnde Fachkompetenz.

    Insofern die klare Aussage: Ob rund- oder flachstrick beide Arten fallen bei Ödemerkrankungen nicht unter den erwähnten Vertrag und werden nach einer entsprechenden Kalkulation abgerechnet!!

    Entsprechende Informationen erhalten die Sanitätshäuser bei unserem Fachverband in Stuttgart.

    Korrigieren muß ich die Aussage dass für phlebologische Maßanfertigungen der Seriensatz bezahlt wurde. Es handelt sich um einen Einheitspreis, welcher die Annahme unterstellt, dass 80% aller Venenbestrumpfungen Serien und lediglich 20% Maßanfertigungen sind. Bei entspr. Sonderindikation wie Varicosis Stufe III und IV ist eine zus. Abrechnungsposition vorhanden. Diese werden aber nur von den Ersatzkassen übernommen, nicht von den Primärkassen.

    Aus unserem Selbstverständnis heraus sehe ich es als meinen Job an, im Namen der Versicherten bei den Kostenträgern vorstellig zu werden. Wir tragen damit auch der Tatsache Rechnung, dass viele unserer Patienten schwer krank sind (viele Tumorpatienten)und oftmals nicht die Kraft haben sich bei ihrer Kasse durchzusetzen. Um es aber noch einmal deutlich zu sagen: Einen Anspruch auf die Leistung hat nur der Versicherte gegenüber seiner Kasse. Die Leistungserbringer haben keine juristische Handhabe, weshalb immer der Patient gefordert ist, sein Recht durchzusetzen.Wir können nur Unterstützung geben.
    Im letzen mir zugegangen Fall einer Kundin aus NRW wurden alle Kosten einschl. der Kosten der Rechtsanwaltskanzlei von der Primärkasse übernommen.

    Zu den bundesweiten Festbeträgen ist folgendes zu sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass auch die Festpreise nach wie vor das Sachleistungsprinzip garantieren müssen. Dies bedeutet natürlich auch, dass der Preis eines Hilfsmittels in einer Höhe angesetzt werden muss, welcher dem Leistungserbinger eine aufzahlungsfreie Lieferung ermöglicht. Dieser Grundsatz wurde von den Kassen mißachtet. Es bleibt daher auch hier nur die gerichtliche Klärung auch durch den Patienten.

    Das auch hier vorerst der Patient zur Kasse gebeten wird, bedauern wir alle. In Verantwortung für den Eralt von tausenden von Arbeitsplätzen wird uns keine andere Wahl gelassen.

    Wir haben übrigens immer wieder mal Apotheken, welche bei uns (erfolglos) die Maße für ihre Kunden bekommen wollen. Soviel zu Kompetenz der Apotheken. Dies ist insofern interessant, da die Apotheken mangels entspr. Abrechnungsposition (nur für Venenerkrankung) bei jeder Fachstrickversorgung mehrere hundert Euro Verlust machen.

    Unser Erfahrung zeigt, dass es jahrelanger Ausbildung mit mehreren hundert Versorgungen im Jahr bedarf um eine entspr. Fachkompetenz zu haben. Dies wird auch in Zukunft keine Apotheke und nur eine begrenzte Anzahl von Sanitäthäusern erreichen.

    Gerade die in der Klinik tätigen Lymphologen können die teilweise erschreckende Anzahl fehlerhafter Bestrumpfungen bestätigen, mit welcher die Patienten anreisen.

    Grüße Ralph Martig

    Hallo Herr Martig,
    >die KK sind zu einer ausreichenden Sachleistung verpflichtet. Wie unterstützen uns die Sanitätshäuser, damit die KK ausreichende Beträge leisten? Es kann ja auch nicht sein, daß alleine der Patient die Suppe auslöffelt, während Hersteller und Handel ihre alten Margen behalten möchten.
    >Für Rundstrick Maß wurde in BW bisher der Seriensatz bezahlt. Die Sanihäuser haben hier wirklich draufbezahlt. Jetzt wird für Maß wesentlich mehr bezahlt. Und gerade hier zahlen die Patienten jetzt die größten Aufschläge.
    >Es wird immer mehr Apotheken geben, die mit Lieferung zum Festbetrag dabei sind. Deren Qualifikation wird dann über die Mehrung der Abgaben zwar besser, aber das kann´s ja auch nicht sein. Irgendwann finden Gehe und Co. einen Lieferanten im Ausland und die Preisspirale geht nach erst Recht nach unten.
    >Patienten und Handel sollten an einem Strick ziehen, doch viele Sanihäuser erzählen nur was von neuen Richtlinien und halten die Hand auf, das ist zu wenig.



  • Hallo, Herr Martig,

    man darf Schaub und besonders auch Ihnen bescheinigen, daß sie sich wirklich sowohl mit der Flachstrickversorgung und erst Recht mit dem Abrechnungstechnischen auskennen.

    Teilen sie uns mit, wie wir Patienten Sie konkret unterstützen können. Gerne gebe ich auch Infos an Mitpatienten weiter.

    Leider ist zwischen Ihrem Kenntnissstand und dem der Ottonormalsanitätshäuser eine rießen Kluft.