keine Lymphdrainagen mehr für reines Lipödem?

  • Meine Phlebologin hat kürzlich bei mir ein reines Lipödem diagnostiziert und mir dazu gesagt, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01.07.05 manuelle Lymphdrainagen nur noch bei einer Kombination aus Lymph- und Lipödem und nicht mehr bei einem reinen Lipödem zahlen. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Ist diese Aussage wirklich richtig?

  • Hallo Corinna,
    das ist mir neu. Und eine tel. Anfrage bei meiner Krankenkasse hat auch nichts ergeben, weil die nichts davon wussten.... Aber ich bin am Dienstag bei meinem Phlebologen und werde ihn darauf ansprechen. Ich geb dir dann Bescheid.
    Carola

  • >Meine Phlebologin hat kürzlich bei mir ein reines Lipödem diagnostiziert und mir dazu gesagt, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01.07.05 manuelle Lymphdrainagen nur noch bei einer Kombination aus Lymph- und Lipödem und nicht mehr bei einem reinen Lipödem zahlen. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Ist diese Aussage wirklich richtig?

    Ich habe auch ein Lipödem und bekomme Drainagen - das kann ich mir gar nicht vorstellen, wäre mir neu. Es gibt nur die neue Regelung, daß man nur noch 6 Drainagen alle 1/2 Jahr bekommt. Das wäre mir sehr neu und vor allem kann ein unbehandeltes Lipödem ja zu einem Lymphödem werden, wenn es nicht behandelt wird....

    Grüsse
    Arzu

  • Das ist richtig und war auch schon in den HMR vom 01.07.2001 so. Nur wenn eine Lymphostase besteht ist die Behandlung nach LY1a d.h. bis zu 12 Lymphdrainagen, anschließende Pause von jetzt 12 Wochen, dann wieder erneut.

  • Danke für die Antworten,
    ich muss aber noch einmal nachfragen: Was bedeutet Lymphostase? Heisst das, dass es die Verschreibung einer Lymphdrainage möglich ist, wenn Beschwerden wie Spannungsgefühl, Schwerheit und Prallheit besteht? Oder muss ein Lip-Lymphödem diagnostiziert sein?
    Ich habe ein reines Lipödem, das mir aber Schmerzen verursacht - Spannungsgefühl, Schwerheit. Bandagierung seit 4 Wochen und wenige (bisher nur 3) Enstauungsbehandlungen mit einem Kompressionsgerät. Ich würde gerne ausprobieren, ob Lymphdrainagen nicht besser helfen, aber meine Ärztin sagt, dass es keinen Schlüssel dafür gibt und sie es nicht verschreiben darf.



    >Das ist richtig und war auch schon in den HMR vom 01.07.2001 so. Nur wenn eine Lymphostase besteht ist die Behandlung nach LY1a d.h. bis zu 12 Lymphdrainagen, anschließende Pause von jetzt 12 Wochen, dann wieder erneut.

  • Hallo Carola,
    wollte nur mal hören, ob Du am Di. bei Deinem Phlebologen warst und ob Du dran gedacht hast mal nachzufragen.
    Viele Grüße
    Corinna

    >Hallo Corinna,
    >das ist mir neu. Und eine tel. Anfrage bei meiner Krankenkasse hat auch nichts ergeben, weil die nichts davon wussten.... Aber ich bin am Dienstag bei meinem Phlebologen und werde ihn darauf ansprechen. Ich geb dir dann Bescheid.
    >Carola

  • Hallo Corinna,
    leider hat er mir das gleiche bestätigt, was dir Hr. Dr. Schingale gleich am Folgetag geschrieben hatte. Daher hatte ich am Dienstag schon gar nicht mehr geantwortet... Angeblich war es schon früher so und nur wenn eine Lymphostase !?! besteht, bzw. ein Lipo-LYMPHödem ist diese Behandlung im Katalog der Krankenkassen verzeichnet. Finde ich unsinnig und ungerecht, denn das heißt, dass du theoretisch warten musst, bis Folgeschäden aufgetreten sind. Als Trost kann ich dir vielleicht die Information von Sandra weitergeben: Sie schrieb mir dieser Tage, dass ihr in der Kurklinik gesagt wurde, dass die MLD nur 15 % ausmachen, das Tragen der Kompressionsstrümpfe aber 85 % !!!
    Liebe Grüße von Carola

  • Für LY1a lautet der Text zur Verschreibung:schmerzlose oder schmerzhafte zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellung.
    Bei LY2(Verordnung bis zu 30 LD) müssen bereits Sekundärschäden an der Haut vorliegen. Lymphostase bedeutet, dass die Lymphzeichen noch nicht positiv sind, dass noch keine Eiweißablagerungen vorliegen, es handelt sich um ein vorübergehendes Ödem ohne ddauerhafte Schädigung der Lymphgefäße.

  • >Meine Phlebologin hat kürzlich bei mir ein reines Lipödem diagnostiziert und mir dazu gesagt, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01.07.05 manuelle Lymphdrainagen nur noch bei einer Kombination aus Lymph- und Lipödem und nicht mehr bei einem reinen Lipödem zahlen. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Ist diese Aussage wirklich richtig?

    Ich habe nach zwei Jahren von meiner Phlebologin im Juli das gleiche gesagt bekommen. Zudem hätte die Verordnung von manueller Lymphdrainage bei einem reinen Lipödem ohne Secundärschäden keiner Überprüfung standgehalten. Ob diese Aussage so richtig ist kann ich nicht sagen.