rechtsmittel, wenn die kasse meinen antragb gar nicht erst annimmt?

  • liebes forum,

    mir geht es um eine rein formale auskunft.

    der bearbeiter bei der kasse verweist meinen antrag (kostenübernahme für ein medikament) auf einen alten vorgang (antragstellung, ablehnung vor einem jahr).

    er prüft also die angelegenheit gar nicht, sondern sagt, wir haben vor einem jahr schon in der sache enschieden.

    nun sind aber medizinische veränderungen da, die eine wirksamkeit des medikamentes bei mir belegen und die in der damaligen ablehnung aufgezeigte alternativen zum medikament für nicht durchführbar belegen. dies alles hat auch mein arzt schriftlich der kasse bestätigt und ich habe einen neuen antrag gestellt. darauf geht der bearbeiter aber gar nicht ein. er meinte, es müßte sich rechtlich etwas ändwern, medizinisch reiche nicht aus.

    es kommt so also gar nicht zu einer ablehnung, weil nicht geprüft wird. so kann ich auch keinen widerspruch machen.

    was nun? gibt es eine schiedsstelle oder kann ich eine fachaufsichtsbeschwerde machen oder wie geht das weiter?

    danke und grüße
    sokrates


  • fordere schriftlich einen gerichtlich anfechtbaren widerspruchsbescheid.