Strumpfhose Zweitversorgung wurde abgelehnt

  • Heute kam die Mitteilung meiner privaten Krankenversicherung (debeka), daß die Zweitversorgung aus hygienischen Gründen abgelehnt wird, weil mir im Kalenderjahr nur eine Strumpfhose zustehe. Ist das korrekt so, ich habe mal gehört, daß man zwei Strumpfhosen zum Wechseln bekommen muß. Wer weiß Rat?

    Sabine

  • Hallo Sabine,

    ich bin in einer „normalen“ Krankenkasse, der TK, und bekomme zwei Strumpfhosen pro Halbjahr. Das ist wirklich das Minimum, eine trägt man, die andere wird gewaschen und das ständig im Wechsel, das bedeutet ja einen erhöhten Verschleiß.
    Von anderen gesetzlichen Krankenkassen weiß ich, dass diese es genauso handhaben wie meine Krankenkasse.
    Dieses Verhalten spricht ja nicht für deine Krankenkasse, an deiner Stelle würde ich Einspruch einlegen, kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist, kenne aber leider die genauen Bestimmungen nicht. Vielleicht kann dir auch dein behandelnder Arzt dazu etwas schreiben.
    Viel Glück !

    Liebe Grüße,
    Marion

  • Sie müssen das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag lesen. Es gibt Privatkassen, bei denen ausdrücklich im Vertrga steht, dass nur 1 Kompressionsversorgung pro Jahr bezahlt wird.

  • Liebe Sabine,
    die debeka verweist zunächst knallhart auf die Vertragsbedingungen (1x im Kalenderjahr)aber es ist einen Versuch wert, dagegenzuhalten (auch mit dem Argument, dass die gesetzlichen KK 2x pro Jahr sowas bezahlen bzw. Hinweis auf irgendwelche Besonderheiten- bei mir der Kompressionshandschuh, der nach 1/2 Jahr verschlissen ist). Ich hatte verlangt, dass mein Fall dem ärztlichen Dienst der Versicherung vorgestellt wird und hatte zumindest teilweise Erfolg. Die debeka zahlte bei mir auch ein zweites Mal im Jahr nach Hinweis auf Veränderung des Ödems und nicht mehr passendem Kompressionsteil. Man sollte es auf jeden Fall versuchen und notfalls auch mit Klage drohen.

  • Herzlichen Dank für die Antworten. Inzwischen hat die Beihilfe bezahlt. Die Debeka hatte in Aussicht gestellt, in diesem Fall ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Ich versuch's zusätzlich mit Eueren Begründungen.
    Viele Grüße
    Sabine