Für viele LymphödempatientInnen stellt ihre Erkrankung - oft in Kombination mit einem Ursprungsleiden wie zB einer Krebserkrankung - eine erhebliche Behinderung dar.
Die Anerkennung als behinderte Person nach dem Bundesbehindertengesetz kann eine gewisse - finanzielle - Erleichterung darstellen.
die Österreichische Lymph-Liga hat auf ihrer website einige grundsätzliche und hoffentlich hilfreiche informationen für die österreichische situation zu diesem thema zusammengestellt