Hallo Zusammen...
ich habe nun etwas in den Foren gestöbert und hoffe das mir jemand helfen kann. Aufgrund anderer Behinderungen stieg meine Behinderung in den letzten 15 Jahren von 50% auf jetzt 90% nach 4 Verschlechterungsanträgen...Wirbelsäule (Einzel-Gdb. 50%) Lunge und Schlafgapnoe(Einzel-Gdb. 30%) Varicosis,Knorpelschäden und Fehlstellungen (Einzel-GdB.30%), Speiseröhre, Verwachsungen(Einzel-Gdb.20%) Kreislauf-Blut (Einzel-Gdb.20%) Zusammen 150% und habe einen Bescheid von 90% Gdb. und das Merkzeichen "G" bekommen aber erst nach Widerspruch.
Es ist mir schon klar das ich die % nicht zusammenzählen darf aber beim Widerspruch habe ich Ausdrücklich auf meine Lip und Lymphödem Grad 2 hingewiesen und diese wurden in der Beurteilung nicht im geringsten berücksichtigt obwohl ein Schreiben meiner Behandelnden Ärztin beilag. Diese sagte mir jetzt das im Katalog zur Beurteilung für Gdb. die Lip und Lymphödeme größtenteils nicht vorgesehen sind und die Ärzte die diese Krankheit beurteilen dieses Krankheitsbild größtenteils nicht kennen und verharmlosen obwohl man je nach schwere einen Gdb. von 20-40% im Ausweiß ...nicht per Einzel-GdB. beeinziehen müßte.
Mir ginge es darum das ich Aufgrund der Krankheit seit 9 Jahren an keinerlei Veranstalltung, keinerlei Bistro oder Gaststättenbesuch mehr teilnehmen konnte .. die Öffentlichkeit ist meinBalkon weil eben die Gehwege zu weit sind und ich trotz der Krankheit kein "ag" bekomme.. das bekommen angeblich nur Amputierte und Querschnittsgelähmte.. mir geht es insbesondere um das "ag" weil ich trotz meiner Behinderungen nicht auf Behindertenparkplätzen Parken darf. Aufgrund dessen habe ich sehr wenig bis gar keine Sozialen Kontakte... was kann ich gegen das Versorgungsamt machen das meine Lip & Lymphödeme Grad 2 anerkannt werden?
Ich hoffe auf Ihre Hilfe und warte schon auf Antworten.
Gruß Helmut