Lieber andy1957,
unsere Beiträge beziehen sich, wie Sie richtig festgestellt haben, auf selbstständige Reparaturmaßnahmen innerhalb des Garantiezeitraums, also den besagten sechs Monaten.
Wenn allerdings kein Garantieanspruch mehr gegeben ist, weil die Strümpfe beispielsweise durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt wurden oder der Garantiezeitraum abgelaufen ist, besteht das Angebot die Strümpfe beim Hersteller sachgemäß reparieren zu lassen.
Um die medizinische Wirksamkeit der Kompressionsstrümpfe zu gewährleisten und den richtigen Druckverlauf zu sichern, empfehlen wir daher immer, diese über das Sanitätshaus für Reparaturen einschicken zu lassen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten!
Ihr Ofa Bamberg Team