was muß auf dem Rezept stehen damit AOK Flachstrick CCL II genehmigt

  • Hallo,
    ich trage schon seit Jahren Kompressionsstrümpfe/strumpfhosen und habe immer Probleme damit. Letztes Jahr hab ich zufällig dieses Forum entdeckt und gelesen das Flachstrick besser ist und mir jetzt von meiner Ärztin eine Flachstrick-Strumpfhose verschreiben lassen. Nun hat die Krankenkasse die Verordnung abgelehnt weil die medizinische Notwendigkeit nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nicht bestätigt werden konnte.
    Was muß denn nun auf einem Rezept stehen das es genehmigt wird?


    Ich habe seit meinem 16. Lebensjahr geschwollene Beine, während der Schwangerschaft war es dann besonders stark und ging auch über Nacht nicht zurück. Mit 23 bekam ich dann Diuretika verordnet. 2007 verweigerten die Diuretika die Arbeit und ich bekam welche von einer anderen Firma. die Wirkung ließ aber weiter nach. 2008 wurde ich dann von einem Internisten minimal durchgecheckt und bekam wieder etwas anderes, da inzwischen meine Füße an den Sohlen und Hände rissig waren und die Haut überall juckte war ich dann beim Hautarzt, der auf Allergie tippte und mir eine Diät empfohlen hat, bei der ich durch weglassen von Lebensmitteln und Verwendung von zusatzfreien Seifen usw herausfinden sollte woran es denn liegt, dann wollte er noch Blutuntersuchungen machen , ging dann aber in Rente und der Nachfolger sagte: "Sie haben ja kein Akutes Problem, da brauchen sie mich ja nicht :(
    OK, die Allergene kenn ich jetzt und vermeide sie, aber mein Gewicht steigt weiter! Ich habe ab Mittags einen Bauch (7.Monat Schwanger würde passen) der immer Härter wird und die Hosen zu eng, mein rechter Arm schwillt inzwischen auch bis zum Knöchel an und spannt.
    Als das ganze 2007 schlimmer wurde wog ich 56 KG, inzwischen fast 70 KG tendenz steigend, was ja bei 170 cm und 47 J. noch kein Übergewicht ist. Ich hab wegen der Ödeme immer darauf geachtet das ich nicht zu viel wiege und esse inzwischen extrem wenig, gibt ja auch nicht viel was ich darf.


    Wegen der Hautfreundlichkeit der Soramed hatte ich meine Ärztin um ein Rezept für eine Flachstrickstrupfhose gebeten und nun lehnt die Krankenkasse ab, was kann ich dagegen tun, der Anruf bei der AOK brachte nicht viel Info :(

  • Hallo utesmac,


    1 Kompressionsstrumpfhose flachgestrickt nach Maß Kl.II


    Diagnose:


    Das wichtigste ist die DIAGNOSE , nach der wird beurteilt.Ich hefte noch die Kopie des Massblattes dazu.Wenn die Diagnose nicht auf Lymph- oder Lipödem lautet gibt es Probleme.


    Noch besser wäre es ,wenn die Verortnung von einem Lymphologen ausgestellt und diagnostiziert wurde.
    :rolleyes: Petra

  • Hallo,
    es stand ja Lymphödem drauf, deshalb wundert es mich ja das das nicht reichte. Ausgestellt wurde es von meiner Hausärztin die auch Internistin ist.


  • ich bekomme auch MLD, aber nicht verordnet, macht mein Mann, der hat Beruflich damit zu tun .
    Ich bin in der gleichen KK wie Du, auch wenn ich jetzt nicht mehr in Niedersachsen wohne.

  • Hallo utesmac,


    vielleicht war die Krankenkasse auch irritiert, dass Sie jahrelang mit rundgestrickten Kompressionsstrümpfen auskamen und fragen jetzt berechtigterweise nach. Ihr Arzt müsste die Diagnose Lymphödem etwas präzisieren: sekundär nach..., primär, etc. Dann hilft vielleicht auch eine kurze erklärende Begründung für den Wechsel auf Flachstrick.

  • Hallo utesmac,


    vielleicht war die Krankenkasse auch irritiert, dass Sie jahrelang mit rundgestrickten Kompressionsstrümpfen auskamen und fragen jetzt berechtigterweise nach. Ihr Arzt müsste die Diagnose Lymphödem etwas präzisieren: sekundär nach..., primär, etc. Dann hilft vielleicht auch eine kurze erklärende Begründung für den Wechsel auf Flachstrick.

    Hallo Dr.Netopil,
    die KK hat nicht nachgefragt, der MD der KK hat es, ohne bei der Ärztin oder mir nachzufragen, abgelehnt.

  • Hallo,


    es ist immer so, dass die Verordnungen dem MDK vorgelegt werden und dieser eine Entscheidung trifft. Die Vorverordnungen sind auch dem MDK bekannt.
    Sie müssen gegen die Ablehnung fristgerecht Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass eine medizinische Begründung nachgereicht wird.
    Diese, wie schon erwähnt, mit genauerer Diagnose und Erklärung: z.B. stark abweichende Beinform.
    Es ist wohl relativ selten, das der MDK in den Arztpraxen nachfragt bevor eine Ablehnung ausgesprochen wird.