Hallo zusammen,
habe volgendes Uteil im Internet gefunden:
Bundessozialgericht - B 9/9a SB 7/06 R - Urteil vom 24.04.2008
Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen, sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen. Auch wenn eine Insuffizienz der Wirbelsäule in Verbindung mit funktionellen Störungen beider Hüft- und Kniegelenke noch noch keinen GdB von 50 oder jedenfalls 40 bedingt, ist "G" festzustellen, wenn die aus den Gesundheitsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates folgenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr durch funktionelle Auswirkungen der Adipositas per magna so weit verstärkt werden, dass die zumutbare Wegstrecke auf - weit - unter 2 km abgesunken ist.
Finde dieses Urteil sehr Interesant, da doch einige von uns mit Übergewicht zu kämpfen haben. Bei mir wurde für das Lipödem 10% anerkannt. Das ich Luftnot und Schmerzen in den Beinen bei einer kurzen Gehstrecke habe wurde nicht beachtet.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht ? Bin am Überlegen ob ich eine Verschlechterung beantrage habe 20 % und jetzt wurde auch massives Lipödem und chronische Venen Insuffizienz bds. festgestellt. Grad 2 und Grad 3. Habe auch noch Athose im Knie und in der rechten Hand, sowie Probleme mit dem Sprunggelenk beim laufen.
Gruß Regina