Behinderung und Lipödem

  • Über einen Link im Internet habe ich Informationen zur Behinderung mit Ödemen gefunden.


    Ich leide an einem Lipödem an allen 4 Extremitäten schwergradig verdickt sind und zusätzlich


    mit einer geringer Leistungseinschränkung. Hier wird, sicherlich als Richtwert, angegeben


    ein GdB von 60-80 %.


    Da ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt habe würde mich hier


    interessieren wie diese 60-80 % begründet sind bzw. wie hier die Grundlage ist. Auf das reine


    Lipödem oder auch auf weitere damit verbundene Einschränkungen?


    Gibt es hier einheitliche Richtlinien für die Bewertung des Grades? Eine Vorstellung beim


    Arzt war seitens des Versorgungsamt nicht gewünscht.


    Ich möchte gern den Hintergrund meiner Frage erläutern, denn vom Versorgungsamt


    wurde für meinen Fall folgendes festgesetzt, 40 % für das vorhandene Lipödem und 20 % für eine


    Beeinträchtigung der Füße (ohne das dieses von mir angegeben wurde).


    Ich stelle mir jetzt die Frage ob ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlege oder das ganze


    so hinnehme. Leider fehlen mir Informationen bzgl. der Bewertungen bzw Richtlinien.


    Hat jemand Erfahrungen zu diesem Thema?



    Gruss


    Baerchen72

    Viele Grüsse
    Baerchen72

  • Hallo !
    Der Grad der Behinderung beschreibt immer eine durch die Krankheit bedingte Einschränkung z.B. der Gliedmaßenfunktion. Das Vorhandensein einer Erkrankung alleine ist hier nicht entscheidend.Die Przentsätze hängen also am Klinischen Befund . $0 % können je nach Ausmass angemessen -- oder auch nicht sein !

  • … das Lipödem ist bei mir noch nicht berücksichtigt (habe bereist wegen anderer Erkrankungen GdB 50%) ich habe bedenken einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. In den letzten Jahren ist es aber viel schlimmer geworden, ich kann meinen rechten Arm sehr schwer über Kopf halten (Haare Fönen z.B.) der rechte ist schlimmer als der Linke, liegt sicher auch daran das ich alles mit der rechten Hand mache.Habe ständig auch noch Entzündungen (Schleimbeutel und Sehnenscheiden etc.) Meine Beine sind oft so schwer und schmerzen, dass ich kaum die Treppe hoch komme und ich knicke oft um mit meinen Fußgelenken Folgen -> (Bänderrisse), aber Gutachter (Reha-Antag beim DRV der abgelenht wurde) meinten ich sei einfach nur zu dick!


    Schwer etwas dazu zu sagen, ich denke es kommt wie immer auch auf den Sachbearbeiter der Deinen Antrag in der Hand hat an!
    Es gibt ja immer die Ermessensentscheidungen und Richtlinien die Auslegungssache sind!


    Viel Glück
    Kimba

  • Was mich nur wundert das man zu dem Thema Lipödem und Behinderung niergendwo etwas nachlesen kann, bzw. einen Anhaltspunkt findet


    Das Lymphödem hingegen schon - ist das Lipödem nicht so wichtig oder werden diese in der GdS Tabelle gleich gestellt.


    Selbst in der Liste für "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" ist hiervon nicht die Rede.


    Beim Bundesministerium für Arbeit uns Soziales zu diesem Thema erhielt ich folgende Antwort " In der Versorgungsmedizinverordnung nicht aufgeführte Gesundheitsschäden sind nach Teil B Nr. 1 b dieser Verordnung in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen.


    Wenn ich diese Antwort richtig verstehe dürfte ja das Lip- und Lymphödem dann gleich zu beurteilen sein.

    Viele Grüsse
    Baerchen72

  • Warum ist das Lipödem hier nicht erwähnt ? "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)"


    Wird es evtl. noch aufgenommen ? ?(

    Viele Grüsse
    Baerchen72

  • Hallo !
    Wie schon erwähnt werden Im Buch "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" " nicht genannte Erkrankungen mit ihren behindernden Auswirkungen nach vergleichbaren beurteilt.
    Ob und wann weitere aufgenommen werden ist mir aktuell nicht bekannt . ( Zur Info Letzte Ausgaben ca. 1984 -2004 - 2008 d.h in rel . großen Abständen).Kurzfristig ist somit keine Änderung zu erwarten.

  • Hallo Dr. Martin,


    welches Krankheitsbild würde man hier als Vergleich nehmen, etwas das Lymphöden?


    Wer ist für die Aufnahme Ansprechpartner?


    Viele Grüsse


    baerchen72

    Viele Grüsse
    Baerchen72

  • Hallo !
    Vergleichbar wären Bewegungseinschränkungen und Therapie Notwendigkeiten durch andere "Beinleiden "( Lymphöden Postthrombot. Syndrom). Zu berücksichtigen sind aber immer auch die Einstufungen von Einschränkungen durch Gelenksersatz oder Extremitäten(Teil-)verlust. Die Einschränkung durch ein Lip-Lymphödem bei noch einsetzbarem Bein/ en kann z.B. nicht höher sein wie nach Amputation