Über einen Link im Internet habe ich Informationen zur Behinderung mit Ödemen gefunden.
Ich leide an einem Lipödem an allen 4 Extremitäten schwergradig verdickt sind und zusätzlich
mit einer geringer Leistungseinschränkung. Hier wird, sicherlich als Richtwert, angegeben
ein GdB von 60-80 %.
Da ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung gestellt habe würde mich hier
interessieren wie diese 60-80 % begründet sind bzw. wie hier die Grundlage ist. Auf das reine
Lipödem oder auch auf weitere damit verbundene Einschränkungen?
Gibt es hier einheitliche Richtlinien für die Bewertung des Grades? Eine Vorstellung beim
Arzt war seitens des Versorgungsamt nicht gewünscht.
Ich möchte gern den Hintergrund meiner Frage erläutern, denn vom Versorgungsamt
wurde für meinen Fall folgendes festgesetzt, 40 % für das vorhandene Lipödem und 20 % für eine
Beeinträchtigung der Füße (ohne das dieses von mir angegeben wurde).
Ich stelle mir jetzt die Frage ob ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlege oder das ganze
so hinnehme. Leider fehlen mir Informationen bzgl. der Bewertungen bzw Richtlinien.
Hat jemand Erfahrungen zu diesem Thema?
Gruss
Baerchen72