Kostenübernahme für Kompressionsstrümpfe Kl. 4 wird von der KV seit 12 Jahren verweigert!

  • Hallo,


    ich leide seit fast 12 Jahren an einem massiven, angeblich primären Lymphödem im rechten Bein. Da ich selbständig bin, bin ich für viel Geld bei der Bayrischen Versicherungskammer privat versichert. Nachdem der Versuch der KV gescheitert war, mir die Erkrankung als zu Versicherungsbeginn bereits bestehend unterzuschieben, weigern sie sich seit 12 Jahren hartnäckig, meine häßlichen Strümpfe zu zahlen. Es wäre ein Hilfsmittel und nicht in ihrem Leistungskatalog enthalten. Auch meine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann brachte keinen Erfolg.


    Ich habe schon überlegt, ob ich mir das nächste halbe Jahr machen lasse, das kostet natürlich viel mehr, wird aber übernommen. Auf jeden Fall ärgert es mich maßlos, diese blöde Krankheit zu haben und dann noch diese nicht gerade hübschen Strümpfe zum Stückpreis von 120 € selber zahlen zu müssen. Hat jemand von Euch noch eine Idee, was ich dagegen unternehmen kann, ohne vor Gericht ziehen zu müssen? Ach ja, an den Vorstand der Bayrischen Versicherungskammer habe ich auch schon erfolglos eine Beschwerde gerichtet. Und als ich einen rechtswirksamen Bescheid von der KV anforderte, wurde mir angedroht, das die das durch sämtliche Instanzen durchziehen würden.


    Danke für Eure Ideen.


    Gruß
    Karla

  • Guten Tag, Karla,


    private Krankenversicherungen beinhalten leider oft Ausschlüsse bzgl. des Umfangs der Hilfsmittelversorgung, ein Umstand, den der Kunde bei Versicherungsabschluß oft nicht genug bedenkt. Daher sollten Sie sich auf jeden Fall Ihre Vertragsunterlagen genau ansehen, WAS Sie vor Jahren unterschrieben haben. Lassen Sie sich auch schriftlich nachweisen, welche Hilfsmittel genau ausgeschlossen sein sollen. Vielleicht liegen die Strümpfe ja preislich auch unter dem vereinbarten Selbstbehalt?


    Haben Sie ansonsten geprüft, ob Sie einen Vertragswechsel auf den Mindesttarif verlangen können? Damit erhalten Sie allerdings generell "nur" die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, dann müssten aber Hilfsmittel eingeschlossen sein.

    Sabine Stüting


    Ärztin, Klinik Rheine