Reha Ablehnung

  • Hallo,
    ich habe an Bein und Arm ein Lymphödem Stadium 2,ich habe eine Reha nach einem Jahr beantragt,auch der Widerspruch wurde abgelehnt,nun meine Frage.wer hat schon mal eine Klage eingereicht,oder wer kann mir dazu Gerichtsurteile nennen?
    Mit freundlichem Grüßen
    Roswitha

  • liebe roswita
    es gibt für die krankenkassen keine verpflichtung eine reha einzuleiten erst wenn alle ambulanten behandlungen erfolglos ausgschöpft sind hat man die möglichkeit eine stationäre intensivtherapie einzufordern.
    gerichtsurteile dazu sind mir nichtbekannt, aber meistens kennen selbsthilfegruppen die örtlichen gegebenheiten und möglichkeiten.
    viel glück
    dr.christine heim

  • Hallo Roswitha,

    hast du die Reha über die KK oder über die DRV ( ex BFA oder LVA ) beantragt?

    Ich hatte das Problem vor gut 3,5 Jahren mal. mein elefantiastisch ausgeprägtes Lymphödem wurde erst vor knapp 5 Jahren diagnostiziert und so war ich anfang 2003 dsa erste mal zu einer stationären lymphreha für 7 wochen.
    entlassen wurde ich ende februar und bereits im september 2003 hatten sich meine beine wieder deutlich verschlechtert - trotz regelmäßiger ambulanter behandlung.

    Der Antrag den mein Lympharzt anregte wurde abgelehnt. als ich widerspruch einlegte mußte ihc zum Gutachter - einem Internisten - der die dringende notwendigkeit einer erneuten reha bestätigte. Die Bfa interessierte das nicht - sie schickte mich zu einer weiteren gutachterin einer psychiaterin.. die von lymphödemen keine ahnung hatte.. Sie schrieb dann in ihr gutachten es wäre alles psychisch schließlich sei ich borderliner ( das stimmt nur hat eine borderlinestörung mit lymphödemen nix zu tun )

    es kam die ablehnung des widerspruchs und ich habe dann über eine anwältin klage erhoben.

    die bfa lenkte nach klageerhebung relativ schnell ein übernahm auch die anwaltkosten und ich hatte danach nie wieder probleme mit der kostenübernahme ( außer dass sie dieses jahr dachten sie seien nicht für mich zuständig ) .

    bei mir hatte das ganze aber eine massive verschlechterung zur folge.. 1,5 jahre arbeitsunfähigkeit und eine halbe berentung seitdem.. ob das zu vermeiden gewesen wäre wenn ich gleich im herbst wieder zur stationären reha gekonnt hätte und nicht nicht erst im sommer danach - so lange hatte sich das mit allem hingezogen weiß ich nicht..

    aber ich bin mir sicher .. wenn sich deine ödeme trotz ambulanter behandlung und tragen der kompressionsbestrumpfung verschlechtern dann wirst du mit einer klageerhebung auch erfolg haben und zukünftig vermutlich auch weniger probleme..

    ich schicke mit meinem antrag immer die messprotokolle der klinik mit aus denen deutlich hervorgeht wie sehr sich meine beine in den letzten jahren verschlechtert haben.

    fotos können auch sehr hilfreich sein.

    viel glück!

    gruß barbara

    ps wichtig ist auf jeden fall auch dass dein arzt dich unterstützt .. meiner hat damals fast wöchentlich briefe geschrieben.

  • Wenn der Widerspruch abgelehnt wurde, geht es noch nicht zum Sozialgericht. Eigentlich geht es erst vor den Widerspruchsausschuß der Krankenkasse. Aber unter dem Bescheid müßte eine Rechtmittelbelehrung stehen, aus der hervorgeht, was zu tun ist. Nur Mut, meine Reha wurde auch erst abgelehnt. Die Klage an sich am Sozialgericht ist in der ersten Instanz kostenlos, lediglich die Anwaltskosten müssen getragen werden, die ja bei Erfolg von der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung getragen werden müssen. Meine Erfahrung ist jedoch, dass man nicht unbedingt einen Anwalt braucht, da diese sich in der Regel eh nicht mit der Erkrankung auskennen. Die Damen und Herren bei Gericht sind sehr nett und hilfsbereit und auf jeden Fall Patientenorientiert.