Frauenärztin will nur noch ein 10er Rezept MLD ausstellen

  • Hallo!


    Ich habe ein Armlymphödem nach MammaCA und bekomme 2x wöchentlich 45 Min. Lymphdrainage. Pro Rezept bisher 24 Stück, weil außerhalb des Regelfalls.Ich geh im Wechsel einmal zum Hausarzt und einmal zu meiner Frauenärztin. Von meiner Hausärztin bekomme ich das Rezept problemlos. Meine Frauenärztin wirft mir aber jedes mal vor, daß sie mir eigentlich keine 24 Lymphdrainagen auf einem Rezept verschreiben kann, da ich dann ja nicht 1/4 jährlich zu ihr komme, sondern alle 1/2 Jahr. Damit hätte sie dann bei der übergeordneten Stelle der Krankenkassen (weiß jetzt nicht wie die heißt) Schwierigkeiten und sie muß jedes Mal irgendwas schriftliches verfassen, weiß aber auch nicht genau was. Sie will mir nur noch 10 MLD/Rezept verschreiben, sodaß ich auf alle Fälle 1 x 1/4 jährlich bei ihr bin. Sie hat mir diesesmal nochmal 24 MLD verschrieben, aber das nächste mal will sie mir nur noch 10 verschreiben. Daraufhin hab ich ihr gesagt, daß ich mir dann eine andere Frauenärztin suchen werde.


    Meine Frage. Ist das rechtens was sie sagt? Sie hat große Angst vor einem Regress, was sie jedes mal auch betont.


    VG


    Madlon

  • Hallo,


    also daß ich auch zu meiner Hausärztin gehe, war schon mal ein Vorschlag meiner Frauenärztin, soviel dazu.


    Wegen den 24er Rezepten, das ist für mich einfach auch eine Kostenfrage. Ich bin von der Rezeptgebühr nicht befreit und muß pro Rezept 10 Euro dazuzahlen. Heißt bei alle 5 Wochen ein Rezept 100 Euro, bei 4 Rezepten im Jahr sind das eben nur 40 Euro. Außerdem auch eine Zeitfrage, ob ich jetzt 1/4 jährlich zum Arzt gehe oder alle 5 Wochen, ich hatte bei der Frauenärztin schon öfters Wartenzeiten bis zu 1 Stunde und das nur um 1 Rezept zu bekommen. Wenn Sie dazu Zeit und Lust haben gerne, ich aber nicht, zumal meine Frauenärztin nicht gerade um die Ecke ihre Praxis hat.


    Und warum geht das bei meiner Hausärztin ohne weiteres, wo sie doch nicht mal die Fachärztin für mein Ödem ist? Sie hatte lt. ihrer Aussage noch nie Probleme. Lt. Heilmittelkatalog stehen mir doch 24 MLD/Rezept zu, wurde mir zumindest mal so gesagt.


    Außerdem frag ich ja deswegen hier nach.


    Ich bin noch gespannt auf die Antworten von den Ärzten.


    VG


    Madlon

  • 1. es stehen keine Lymphdrainagen auf Grund einer Diagnose zu. Es muss bei je´der Verordnung die Notwendigkeit aufs Neue geprüft werden. Wenn eine Verordnung außerhalb des Regelfalles erforderlich ist, kann der Arzt so viele Lymphdrainagen auf einem Rezept verordnen, wie notwendig sind, allerdings so viele, dass er den Patienten wenbigstens 1x/Quartal iseht um die weitere Verordnung außerhalb des Regelfalles zu rechtfertigen.
    Wie gesagt: auf Grund einer Diagnose stehen mir keine LD zu, sondern auf Grund des Befundes und den beurteilt der verordnende Arzt.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Hallo !
    Ein Arztkontakt einmal im 3 Monaten ist auch sinnvoll um den Befund und Therpieverlauf zu kontrollieren.Die Verordnung von ML ist wie geschrieben von jeweiligen Befund abhängig.(Wenn ich richtig rechne : ML 2xWoche = 8xMonat = 24x im 1/4 Jahr nicht im halben ?)

  • Bitte etwas vorsichtig: Verordnungen von 2 Ärzten ist problematisch mit der KK, hatte einmal ähnlichen Fall, wo eien Patientin sich von jedem Arzt 24 LD hat verordnen lassen und ist dann 4x/Woche tzr LD gegangen- natürlich auch ohne Kompression! BEK hat das überprüft und die Patientin musste dann einiges selber zahlen.
    Hallo Herr Dr. Martin,
    der Arztkontakt 1x im Quartal ist nicht nur sinnvoll, sondern vorgeschrieben.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Hallo Dr. Schingale !
    Näturlich ist mit dies auch bekannt , aber da es in der deutschlandweiten Realität oft nicht so eingehalten wird erschien mir die Betonung des auch medizinischen Nutzens sinnvoll

  • Hallo,


    ich versuch mal hoffentlich ausreichend zu antworten.


    Anna


    nachdem ich eigentlich nur die Zuzahlung für MLD, Rezeptgebühr und Praxisgebühr bezahle komme ich nicht über die 1% Regelung hinaus. Sonstige Medis brauch ich normalerweise nicht. Gottseidank.


    @Dr. Schingale


    Das zustehen von 24 x MLD/Rezept war vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Ich meinte, daß sie bei meinem Befund lt. Heilmittelkatalog max. 24 MLD verschreiben kann. Sie will mir die MLD ja grundsätzlich verordnen, nur eben keine 24 auf einem Rezept mehr. Wobei es doch für die Ärzte egal ist, ob sie mir nun 10 x 10 oder 4 x 24 verschreiben. Mein Ödem wird doch nach 8 Jahren nicht besser, sondern eher schlechter. Oder sehe ich das falsch, dann klärt mich bitte auf. Kenn mich ja leider mit den ganzen Verordnungen nicht aus. Hat sich das in letzter Zeit denn geändert, denn ich bekomme eigentlich schon die letzten ca. 4 Jahre immer ein 24er Rezept.


    Dr. Martin


    ich bin ja dann 1 x im 1/4 Jahr bei einem meiner Ärzte. Eben 2x jährlich beim Hausarzt und 2 x jährlich bei der Frauenärztin. Und wie oben geschrieben, wollte die Frauenärztin, daß sie sich die Rezeptverschreibung mit der Hausärztin teilt.


    VG


    Madlon die bei dem ganzen Wirrwarr nicht mehr durchsteigt.

  • Ja die 2-15 Minuten Wartezeit sind wirklich ein Traum.



    Hatte letztens um 8 Uhr (erster Termin) einen Termin bei meiner Frauenärztin und mußte da schon 15 Minuten warten, weil die Ärztin erst kurz nach 8 Uhr kam. Sich dann noch gemütlich auszog und ein Schwätzchen mit ihrem Personal hielt. Kann sie ja meinetwegen auch machen, wenn sie pünktlich da ist. Aber dann braucht man sich nicht wundern, wenn man zur Mittagszeit bei seinem Termin dann evtl. 1 Stunde warten muß.



    VG


    Madlon

  • Barbara


    sie will nicht das ganze Jahr über verordnen, weil das sonst ihr Buget übersteigt, so hat sie mir das gesagt. Deswegen hat sie mich die Jahre davor immer 2 x zu meinem Hausarzt geschickt.


    Wo kann ich mich denn erkundigen, wie es nun richtig ist und meine Ärzte deswegen keinen Ärger bekommen? Will ich ja auch nicht. Meine KK hab ich schon mal angerufen, die sagen, wenn sie nachweisen kann, daß die Verordnungen rechtens sind, bekommt sie keinen Regress an den Hals, auch wenn sie über ihrem Buget liegt. Das glaubt die Frauenärztin natürlich nicht.


    VG


    Madlon, die jetzt auch nicht wirklich schlauer ist ?(

  • Natürlich kann ich sie nicht dazu zwingen oder drängeln, aber wenn ich ihr Fakten vorlegen kann, wäre es doch auch ok. Außerdem interessiert's mich schon persönlich, wie das nun gehandhabt wird. Denn ich sehe ja immer wieder, daß es so oder so geht, siehe Barbara (Lunatica1).

  • Auch ich habe diese Patienten besonders gern, die mir alles vorlegen, so dass ich keinerlei Entscheidungsfreiheit habe. Sicher gibt es auch genügend Ärzte, die eine Konfrontation mit dem Patienten nicht mögen und deshalb lieber alles verschreiben ohne entsprechende Prüfung. Das geht so lange gut, bis sie in einem Regress stehen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Barbara




    nachdem das scheinbar immer noch nicht klar ist, nochmal aufgeschlüsselt: Ich gehe im 1. Quartal zur Frauenärztin, im 2. zur Hausärztin, im 3. zur Frauenärztin und im 4. wieder zur Hausärztin. Also somit bin ich alle 1/4 Jahr bei einer meiner Ärztinnen, aber dann natürlich nur alle 1/2 bei meiner Frauenärztin.




    Aber lasst es jetzt gut sein. Ihr braucht euch keine Gedanken mehr um mich zu machen. Ich dachte, daß ein Forum zum fragen da, aber ein Teil meiner Fragen wurde ja überhaupt nicht beantwortet, sondern mir werden Paragraphen an den Kopf geschmissen, mit denen ich leider nix anfangen kann, weil ich diese Paragraphenreiteri nicht verstehe und ich werde gleich als nervige Patientin betitelt nur weil ich selbst wissen möchte was Sache ist.




    Vielen Dank.


    Gruß


    Madlon

  • Hallo !
    Wichtig ist mit der Ärztin über die Beschwerden , die Verschlechterung ohne regelmäßige ML ... zu sprechen -- die begründet die regelmäßigen Verordnungen. Zum Glück bauchen Sie die zugegebenermassen auch für Ärzte z.T. komplizierten Bestimmungsgewirre nicht kennen
    Einen schönen Tag (Hier habe ich mich gerade durch 1 m Schneewehen gekämpft !)

  • Hallo Madze,
    ich verstehe die Begründung Ihrer Frauenärztin nicht ganz:

    Zitat

    Meine Frauenärztin wirft mir aber jedes mal vor, daß sie mir eigentlich keine 24 Lymphdrainagen auf einem Rezept verschreiben kann, da ich dann ja nicht 1/4 jährlich zu ihr komme, sondern alle 1/2 Jahr

    denn im ersten Satz schreiben Sie, dass Sie 2x/Woche 45 Minuten LD erhalten. Bei 24 LD müssten Sie ja jedes Quartal zu ihr hingehen, wieso würde sie Sie dann nur alle 6 Monate sehen.
    Allein das wäre doch schon die Begründung für 24 LD.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • @Dr. Schingale


    siehe mein Posting Nr. 35


    aber hier nochmal: ich geh im 1. Quartal zur Frauenärztin, im 2. Quartal zur Hausärztin, im 3. Quartal wieder zur Frauenärztin und im 4. Quartal wieder zur Hausärztin. Dass ich 2 x im Jahr zur Hausärztin gehe, ist von der Frauenärztin gewollt. Ich würde auch jedes Quartal zur Frauenärztin gehn, aber sie will ja daß ich nur jedes 2. mal = 1/2 jährlich zu ihr gehe. Somit teilen sich die beiden Ärztinnen die Rezepte und jede verschreibt 48 MLD/Jahr.


    Dr. Martin


    wenn ich bei meiner Frauenärztin bin, dann sieht sie meinen Arm/Hand und sie sagt ja auch, daß ich auf alle Fälle MLD außerhalb des Regelfalles bekomme. Nur eben kein 24er Rezept mehr, sondern nur noch 10/Rezept und die dann natürlich auch wieder abwechselnd mit der Hausärztin. Für's ganze Jahr will sie mir die Rezepte ja auch nicht verschreiben, weil da wieder die Angst vor Regress da ist.


    Ich hoffe ich habe soweit jetzt alles verständlich erklärt.


    VG


    Madlon

  • dann lesen sie doch nochmal das letzte Posting von Dr. Schingale (Nr. 39), da war ihm doch noch was unklar und darauf habe ich nochmal geantwortet.






    VG


    Madlon

  • Hallo Mazde,
    ich habe sicher verstanden, dass Sie alle 1/4 Jahre den Arzt wechseln müssen um jeweils ein Rezept über 24 LD zu erhalten, trotzdm ist meine Frage aus Posting 39 nicht beantwortet.


    Zitat

    Meine Frauenärztin wirft mir aber jedes mal vor, daß sie mir eigentlich keine 24 Lymphdrainagen auf einem Rezept verschreiben kann, da ich dann ja nicht 1/4 jährlich zu ihr komme, sondern alle 1/2 Jahr

    Will Sie jetzt, dass Sie alle Quartale zu ihr kommen oder nicht, denn die 24 reichen ja gerade für 1 Quartal, also wäre die Verordnung so mit 24 für 3 Monate korrekt. Sie müssten dann alle 3 Monate zu ihr gehen und dann müsste sie auch eine weitere Verordnung ausstellen.
    Da sie Sie aber nur alle 6 Monate sieht, komt Ihre Frauenenärztin ihrer Konrollpflicht nicht nach und kann deshalb nur die Regelverordnung von 10 LD pro Rezept ausstellen. Sie handelt richtig. Mit 24 geht nur, wenn Sie alle 3 Monate bei ihr auftretetn.
    Sorry, das ist nicht auf meinem Mist, sondern auf den Heilmittelrichtlinien gewachsen, an die sich jeder Arzt halten muss, damit er nicht eines Tages eine Regressforderung ins Haus geflattert bekommt wo er die Mehrkosten gegenüber der Vergleichsgruppe seiner Facharztgruppe selbst zahlen muss. Deshalb die Vorsicht. Und wenn einem Arzt das bisher noch nicht klar geworden ist, muss er schnellstens handeln und die Verornungen nach den Richtlinien ausstellen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • @Dr. Schingale


    Sorry, aber irgendwie hab ich das Gefühl, wir reden aneinander vorbei. ;)


    Zitat

    Will Sie jetzt, dass Sie alle Quartale zu ihr kommen oder nicht, denn die 24 reichen ja gerade für 1 Quartal, also wäre die Verordnung so mit 24 für 3 Monate korrekt. Sie müssten dann alle 3 Monate zu ihr gehen und dann müsste sie auch eine weitere Verordnung ausstellen.


    Nein, sie will eben, daß ich im nächsten Quartal zur Hausärztin gehe. Ich würde doch alle 1/4 Jahr zu ihr gehen, aber das lehnt sie doch ab, wegen evtl. Regressforderung.


    Also ich hab das jetzt so verstanden, wenn ich 1/4 jährlich zur Frauenärztin gehe, dann könnte sie mir jeweils ein Rezept über 24 MLD ausstellen ohne Angst vor Regress? Richtig?


    Daß das ganze nicht auf ihren oder anderen Ärzten Mist gewachsen ist mir durchaus klar.