Hallo zusammen,
und zwar habe ich mal eine rechtliche Frage. Vielleicht hat ja schon jeamnd von Euch Erfahrung....wäre schön...
In den Kostenvoranschlägen zur Liposuktion werden die sogenannten Analogziffern angeführt, und zwar die 2404. Nach meinen Recherchen sind die PKVen jedoch der Meinung dass die 2404 nicht greift, sondern dass nach dem GOÄ-Kommentar von Prof. Hoffmann die Ziffer 2454 je 1 mal pro Extremität (d.h. Arme und Beine = 4 mal) sachgerecht ist.
Grüsse an alle
kaktus