Analogziffern GOÄ

  • Hallo zusammen,
    und zwar habe ich mal eine rechtliche Frage. Vielleicht hat ja schon jeamnd von Euch Erfahrung....wäre schön...
    In den Kostenvoranschlägen zur Liposuktion werden die sogenannten Analogziffern angeführt, und zwar die 2404. Nach meinen Recherchen sind die PKVen jedoch der Meinung dass die 2404 nicht greift, sondern dass nach dem GOÄ-Kommentar von Prof. Hoffmann die Ziffer 2454 je 1 mal pro Extremität (d.h. Arme und Beine = 4 mal) sachgerecht ist.


    Grüsse an alle
    kaktus

  • Die Ziffer 2404 bedeutet Entfernung einer größeren Geschwulst. Der Ansatz ist sicher nicht richtig, da es sich nicht um einzelne Geschwulste handelt.
    es Kommt die Ziffer 2454 in Frage, die aber mehrfach angfestzt werden kann-Entfernung von überschüssigem Fettgewebe.
    Die Abrechnung der Ziffer 2453 operative Behandlung des Lymphödems je Extremität kann nur einmal pro Extremität angewandt werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Hallo Herr Dr. Schingale,
    besten Dank für Ihre Antwort.
    Habe von meiner PKV bzgl. Kostenvoranschläge für Liposuktionen der Arme und Beine, Diagnose Lipödem, die Auskunft erhalten, dass die Ziffer 2454 einmal je Extremität (entspricht 53,86 €) sachgerecht wäre, sprich 4 mal bei Armen und Beinen. Die PKV bezieht sich auf den Kommentar zur GOÄ von Prof. Hoffmann. Nun stellt sich auch die Frage, dass wenn ich gegen die PKV klage, inwieweit sich die Gerichte an den Kommentaren orientieren. Hat jemand aus dem Forum schon Erfahrung mit der Erstattung nach ziffer 2404 bzw. 2454?

  • @ Kaktus, hast du schon neue Informationen?


    @ Dr. Schingale: ist bei 2454 wirklich mehrfach anwendbar? Dieses Gutachten von Prof. Hoffman, auf das sich alle stürzen und sich jede Pkv sich darauf beruft, ist in sich unlogisch, auch ein Kommentarverfasser kann sich täuschen und Fehler machen.
    2454 beschreibt die Entfernung von überschüssigem Fettgewebe an einer Extremität. Wobei u.E. das Wort "einer" nicht als Zahlwort sondert als unbestimmter Artikel zu sehen ist. Das überschüssige Fettgewebe kann verschieden lokalisiert sein und nicht in einer Absaugungen entfernbar sein. Insofern sind das verschiedene Lokalitäten und demzufolge mehrfach anrechenbar. Es wird sich kein Chirurg finden, der eine 2-stündige OP für 53 Euro x 2,3, also ca. 130 Euro durchführt.
    Wenn ein Lipödem als Krankheit von der Pkv und die liposuktion als durchzuführende Op anerkannt ist, müsste die Pkv dann eigentlich auch alle Schritte zahlen, die zur Entfernung des überschüssigen Fettgewebes nötig sind.
    Haben Sie Infos, wo man nachlesen kann, dass 2454 mehrfach berechnet werden kann?

  • für mich ist eine Extremität ein Bein oder ein Arm. Wenn das in die Prüfung kommt, wird es beanstandet. Wenn es mehrfach abrechenbar wäre würde der Text heißen: an Extrmitäten

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/