Liposuktionskosten und Finanzamt

  • Die Kosten für eine Liposuktion werden in den wenigsten Fällen von der Krankenkasse übernommen, aber unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Kosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung zum Ansatz zu bringen. Allerdings bitte vor der Liposuktion ein amtsärztliches Attest einholen.


    Voraussetzung für absetzbare Krankheitskosten
    als außergewöhnliche Belastungen


    Bei Aufwendungen, die durch krankheitsbedingte Maßnahmen entstehen, wird stets davon ausgegangen, dass sie zwangsläufig entstehen, soweit sie entweder der Heilung dienen oder die Krankheit erträglich machen. Eine Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Krankheitskosten nur in krassen Ausnahmefällen. Bei Aufwendungen, die in ihrer Art nach nicht eindeutig und unmittelbar der Heilung dienen, sondern teilweise auch deshalb getätigt werden, um Krankheiten vorzubeugen, ist ein amtsärztliches Attest erforderlich.


    Beispiele für absetzbare Krankheitskosten


    • Praxisgebühr, Zuzahlung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, Behandlungen und Krankenhausaufenthalte können als Krankheitskosten berücksichtigt werden. Das können beispielsweise Zuzahlungen zur Lymphdrainage beim Therapeuten, Akupunktur und Osteopathie sein.
    • Ebenfalls abgesetzt werden können die Fahrtkosten zu den Ärzten, zu Behandlungen und zur Apotheke. Dazu empfiehlt es sich eine genaue Aufstellung anzufertigen. Strecken mit dem eigenen Pkw erkennt das Finanzamt pauschal 30Cent je gefahrenen Kilometer an.
    • Kosten für wissenschaftlich noch nicht anerkannte Heilmethoden, wie beispielsweise die Liposuktion bei Lipödem, können nur dann abgezogen werden, wenn ein vor der Behandlung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten vorgelegt wird, aus dem sich die medizinische Notwendigkeit für diese Behandlungsmethode zweifelsfrei ergibt.


    (Ratgeber vom Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.)
    Dieser Ratgeber erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben sind ohne Haftung und rechtliche Gewähr

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Ergänzung :
    Außergewöhnliche Belastungen müssen bis zu einer "Zumutbarkeitsgrenze" abhängig von Einkommen , Ehe, Kinderzahl .. selbst getragen werden ( Siehe Steuerratgeber)

  • Hm... Ihre Posts wundern mich doch etwas... Bei meinen ersten vier Lipos hat die KK nur einen Bruchteil bezahlt und den Restbetrag (über 10.000 Euro) konnte ich ohne Probleme und auch ohne Nachfragen ohne Weiteres von der Steuer ansetzen. Ich habe weder ein Attest des behandelnden Arztes eingereicht noch war ich bei einem Amtsarzt. Lediglich die Rechnungen der Klinik wurden beigelegt. Das Ganze dann übrigens auch über zwei Jahre. Hab ich da etwa einfach nur Glück gehabt???

  • Bezüglich Glück gehabt mit Erstattung ist so nicht richtig: wenn die KK einen Teil, sei es auch nur ein Bruchteil erstattet hat, ist es nachgewiesen, dass eine Krankheit vorliegt. Es geht darum, zu belegen, dass es keine kosmetische Operation ist.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Hallo liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen!


    Kann mir evtl. jemand weiter helfen?
    Darf eine solche außergewöhnliche Belastung auch erst im "nächsten (Steuer-)Jahr" geltend gemacht werden?
    Bei mir ist es nämlich konkret so, dass die OP´s in 2010 waren, aber der Kampf mit der Kasse noch nicht ganz verloren ist.
    Sollte die Kasse also doch noch einlenken, bräuchte ich ja nichts abzusetzen. Wenn sie aber bei ihrem "Nein" bleibt (und die definitve Entscheidung kann sich ja unter Umständen hinziehen) und ich hätte meine Steuererklärung für 2010 schon gemacht, bleibe ich dann trotzdem auf den Kosten sitzen oder könnte ich die Belastungen dann auch in der Steuererklärung für 2011 angeben? ?(


    Ganz liebe Grüße
    Irmi34