ML 60 min. und anschließend Kompressionsbandage = wieviel Minuten insgesamt ?

  • Ich habe da mal eine Frage an alle:
    ich habe ein Rezept mit 60 min. ML und anschließender Kompressionsbandagierung. Meine Therapeutin macht ca. 45 Minuten ML und wickelt dann noch ca. 15 Min. Das sind dann bei ihr 60 Minuten, sie meint, dass das Wickeln in den 60 Minuten drin ist ! Gibt es dazu schriftl. Aussagen im Heilmittelkatalog, etc., wie das zu handhaben ist ?


    Bonnie

  • Es ist eine Frage der Formulierung. Am sichersten wäre folgendes:
    MLD zuzüglichBandage. Oder: MLD mit anschließender Bandage.
    Dann bekommt man 60 Min MLD sowie drauf folgend die Zeit für die Bandage. Wenn man flott wickelt pro Bein 10 Min.
    Heißt es
    6 x MLD 60
    6 x LKV
    dann legt die Praxis gerne alles in die 60 Min., die Kasse wird dann auch nur MLD 60 bezahlen.
    Biene

  • Was heißt LKV ? Die Frage ist doch: Darf die Praxis einfach alles in 60 Minuten erledigen ? Auf meinem Rezept steht "anschließend" ! Ich hätte dazu gerne einen Hinweis auf eine schriftl. Aussage im Heilmittelkatalog !


    Bonnie

  • Der Heilmittelkatalog ist eine Anleitung oder ein Nachschlagwerkzur Ermittlung der verordnungsfähigen Heilmittel und kein Gesetzbuch.
    Doch dort zu finden ist: Zitat: "Das Bandagieren soll nicht zu Lasten der Behandlungszeit der MLD gehen"! Zitatende.


    Wenn auf dem Rezept steht "mit anschließender Kompression" muß sie auch außerhalb der 60 Min MLD gemacht werden. Sie wird ja auch extra bezahlt. Mit 6.30€ pro Bein.
    (Preisangaben können pro Bundesland/Kasse etc. unterschiedlich sein.)
    Damit ist dir ein Argument in die Hand gegeben, denn was extra bezahlt wird, muß auch extra geleistet werden.
    Sprich mit der Praxis, es würde mich interessieren, was die Inhaber/innen sagen.
    Gruß, Biene

  • Liebe Barbara,
    auf meinem Rezept steht: 24x Manuelle Lymphdrainage 60 Min. und anschl. lymphologischer Kompressionsverband 2x (2x/Woche). Vor 2Jahren hatte ich die Inhaberin schon mal deswegen angesprochen um mich überhaupt mal zu informieren. Da hat sie mir gesagt,dass die Bandagierung einschließlich ist und mir Kopien aus dem Heilmittelkatalog ausgehändigt. Wo steht: bei LY2 (ich habe LY2a, was immer das heißt), MLD 45/60, einschließlich Kompressionsbandagierung ! Ich weiß allerdings nicht von WANN dieser Heilmittelkatalog ist.
    Ist das nicht irgendwo aktuell niedergeschreiben ?



    Gruß Bonnie

  • Da man in meiner Arztpraxis sowieso nicht viel Ahnung davion hat, hat meine Therapeutin dort angegeben, es müsse darauf stehen<: MLD 60 mit Kompressionsbandagierung.


    Die Bandagierung würde grundsätzlich in die angegebene Zeit mit eingerechnet. Sie lympht in der Regel so ca. 45-50 >minuten und fängt ddann an zu bandagieren.

  • Der Heilmittelkatalog ist von 2004.
    Und mehr als den Zusatz: >Das Bandagieren soll nicht auf Kosten der Behandlungszeit gehen< kann man dort nicht finden.
    Das ist doch jetzt sehr deutlich. Und: da steht definitiv nicht mehr drin!!!
    Siehe mein Schreiben von gestern, 17.15 Uhr.


    Wenn auf dem Rezept steht mit anschließender Kompression ist es anschließend und nicht einschließlich. Soweit sollte auch die Praxisinhaberin der deutschen Sprache mächtig sein.
    Da kann sie so viel kopieren wie sie will. Sie bekommt doch mehr Geld, wenn auch beleidigend wenig, für die anschließende Bandage.


    Ly2a lt. Heilmittelkatalog: Lymphabflussstörungen mit prognostisch längerdauerndenBehandlungsbedarf - MLD-45 / MLD 60 mind. Freq: 1 x Woche
    Erst-VO: bis zu 6x/VO Folge-VO: bis zu 6x/VO Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles: bis zu 30 Einheiten. (Rechtschreibfehler original übernommen) 8o


    Du wirst nirgendwo mehr geschrieben finden. Leider. Der Weg den Barbara eingeschlagen hat, ist der richtige. Mach es ebenso.
    LG Biene

  • Habe neue Infos: Habe letzte Woche mit der KK tel., die erste Dame erzählte auch, dass im Heilmittelkatalog unter LY2a -einschl.- steht. Ich habe sie dann gebeten, sich mit jmd. in Verbindung zu setzen, der mehr Ahnung von dieser Krankheit und den dazugehörigen Rezepten hat. Sie rief mich zurück und sagte: Bei dieser Formulierung-MLD 60 min. und anschl. lymphologischer Kompressionsverband 2x- ist es eindeutig !!! so, dass erst nach den 60 Min. gewickelt werden darf ! Sie hat einen Vermerk in meiner Akte gemacht und gesagt, dass sich die Inhaberin meiner Praxis gerne an sie oder den "Verband derPhysiotherapeuten" wenden könne. Die sehen das ebenso !


    Ist das nicht SUPER !
    Habe dann am Freitag meine neuen Infos schriftl. meiner Therapeutin gegeben, damit sie sich mit der Inhaberin darüber unterhalten kann.Heute morgen war ich wieder da und meineTherapeutin sagte: Die Chefin hätte zwar anfangs wieder behauptet, dass es einschl. sei, aber auf Drängen meiner Therapeutin hat sie sich dann doch irgendwo tel. erkundigt und als zurückkam meinte sie: Das ist doch so,wie ich es gesagt hätte !!!


    Also ab jetzt 60 Min.plus !! Man muss nur den Mund aufmachen, was ich schon viel früher hätte tun müssen !


    PS: Barbara, ich bin immer wieder beeindruckt, wenn du jmd.so kompetent antwortest. Du kannst einem gut weiterhelfen, Danke !


    Gruß Bonnie