Nach Gesetzeslage alle 4 Jahre ---ausser bei dringender medizinischer Notwendigkeit früher-- dies ist ein Gummiparagraph
MfG
Dr.Martin
Reha nach wieviel jahren
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Ggfs hilft eine erneute amb. Untersuchung beim Widerspruch,wenn der Antrag abgelent wird
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Hallo Herr Dr. Martin,
meine Mutter ist seit Samstag 19.02.11 wieder bei Ihnen, ihr Antrag wurde auch abgelehnt. Die 4 Jahre sind erst im Oktober vorbei, nun muss sie selbst bezahlen.
Obwohl ihr Hausarzt den Klinikaufenthalt als dringend erforderlich hält. Was kann da unternommen werden. Gerne würde ich ihnen eine PM schicken, da ich noch wichtige Fragen und Infos für Sie habe.
besten Dank und einen schönen Abend -
Melden Sie sich doch telephonisch
MfG
Dr.Martin