Hallo,
ich brauche ganz dringend Informationen. Ich schreibe gerade an einem Widerspruch an meine Krankenkasse, die ein 12 Kammergerät abgeleht hat, aber ein 4 Kammergerät genehmigt. Da ich an beiden Beinen ein sek. Lymph-und Lipidödeme habe ist das 4 Kammergerät für mich nicht relevant.
Ich suche nun für meine Agumentation Unterschiede, Idikationen bzw. Vor/Nachteile von 12-und 4 Kammergeräten.
Mein Arzt hat schon im Antrag klar geschrieben, dass für mich nur ein 12 Kammergerät in frage kommt.
Zum Gutachten beim MDK war ich auch schon und der ist der Meinung dass das 4 Kammergerät ausreichend ist. Der Gutachter ist Arzt für Sport-und Sozialmedizin sowie Chirurg.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen und Vielen Dank schonmal im Voraus.