4-Jahres-Regel, und wer bezahlt für die REHA?

  • Ich mache zur Zeit eine dreiwöchige "offene Badekur", wo auch mein Lymphödem mitbehandelt wird. Die Kosten hierfür übernimmt ja, soweit ich weiß, die Krankenkasse (die hat es auch genehmigt).
    Eine stationäre REHA wird doch i.d.R. von der Rentenversicherung bezahlt, oder?


    Gilt es in dem Fall dann trotzdem, dass das nur alle 4 Jahre genehmigt wird? Oder könnte ich auch z.B. in 2 Jahren schon eine REHA in einer Lymphklinik beantragen, weil dies mit der jetzigen "Kur" nichts zu tun hat? Oder gelten die 4 Jahre generell immer, egal welchen Kostenträger das betrifft?


    Meine letzte stationäre REHA liegt schon 6 Jahre zurück...


    Vielleicht weiß das ja irgendjemand hier :)

    VG,
    Mona