• Offizieller Beitrag

    Hallo Sabine,


    Anja hat recht ,vor einiger Zeit noch war das Vorlehnen bei der Maßnahme der hintern Leibteillaenge so geschult worden ,um laut Hersteller zu gewährleisten dass die Versorgung bei der Bewegung nicht über den Po abrutscht.
    Die Versorgungen alle so zumessen macht aus meiner Erfahrung aber keinen Sinn,werden dann oft zu lang.Trotzdem würde ich es nicht ausschließen es zu messen,Es kann dabei helfen zu ermitteln ob der Po in der Bewegung viel Material ziehen wird.Das ist aber sehr von Po und Beinform abhängig .Es wird auf jeden Fall aktuell so nicht geschult.


    Herzliche Grüße Kasimir

    Viele Grüße kasimir

    Fachberaterin Lymphologie und Phlebologie

  • dass du mehr hintern hast als andere hat gar nichts zu sagen. dafür wird ja gemessen. und mit sicherheit gibt es so einige von uns die meinen, sie hätten mehr hintern als andere. ich auch :)


    dass sie dir dein rezept nicht rausgeben ist für mich logisch, denn es ist klar, dass sie erbrachte leistungen abrechenen und damit das rezept bereits weg ist.


    aber...und das ist nur meine meinung:


    ein SH unterliegt genauso wie jedes andere geschäft den gesetzlichen bestimmungen. das heißt, wenn reklamiert wird dürfen sie nachbesseren. wenn das nicht hilft, kann der kunde das geld zurück verlangen.


    da nicht du, sondern die KK der kunde ist (denn die zahlt ja), würde ich mich an deiner stelle an die KK wenden, damit diese ihr geld zurück holt und diese bitten dir ein weiteres rezept zu genehmigen. sollte die KK das ablehnen, mach ruhig bei denen mal ein "Fass auf".


    der hersteller der strümpfe ist in meinen augen in gewisser weise auch ein "handwerker" und sollte sein fach verstehen. wenn dem nicht so ist, wird von jemand anderem arbeiten lassen. eigentlich eine einfache sache, aber in deinem fall (und dem vieler anderer) ist eine gewisse dickköpfigkeit und durchhaltevermögen nötig.


    gegebenenfalls würde ich mich mit dem hersteller in verbindung setzen und die rückzahlung an die kasse fordern, hierbei auch auf den rechtsweg hinweisen.