Kompressionsstrümpfe

  • Hallo
    Seit letztem Jahr habe ich Probleme mit der Genehmigung für die Kompressionsstrümpfe. Die Krankenkasse lässt sich einfach Zeit. Im August habe ich das Rezept eingereicht. Seit dort mehrmals angerufen. Heute sagten sie mir: da müsste ich schon ein bißchen Geduld haben, das muß erst noch zum medizinischen Dienst. Mir ist zum Heulen zu Mute.
    In der Zwischenzeit sind die Strümpfe total ausgeleiert. Da gibt man sich Mühe tut etwas um die Krankheit aufzuhalten. Trägt die einengenden zwickenden Strümpfe, geht regelmäßig zur Lymphdrainage, trägt die Bandagen, treibt Sport. Und jetzt ist die ganze Mühe umsonst. Alles schwillt wieder an.
    Ich habe dieses Forum erst heute entdeckt. Entschuldigt das ich erst mal meinen Frust loswerden will. Danke
    Viele Grüße Hilde

  • Hallo Hilde,
    ist es richtig, daß Du bereits im letzten Jahr einen Antrag gestellt hast? Oder meinst Du August 2003?

    Man sollte grundsätzlich schriftlich einen Antrag stellen u. wenn sich nach ca. 6 Wochen nichts getan hat, dann wende ich mich (Einschreiben m. Rückschein) an die Kasse und informiere sie darüber, daß ich - wenn sie nicht tätig werden (das Ganze ist ein Verwaltungsakt), eine Klage wegen Untätigkeit anstreben werde.

    Es kann doch nicht angehen, daß die ganze Behandlung u. die Kosten für die sprichwörtliche Katz´ waren.

    Ich empfehle auch allen, in den VDK einzutreten. Da kann man sich stets vertreten lassen u. die helfen einem auch bei Widersprüchen, wenn man auf dem Gebiet nicht so firm ist. Das kann auch sehr wichtig sein, wenn es um eine (Früh-)Berentung geht.
    http://www.vdk.de/
    VDK ist der Sozialverband Deutschland. Hier auch noch einmal ein Link vom Verband zu der Gesundheitsreform.

    http://www.vdk.de/de5952

    LG

  • Hallo Mimmi
    Letztes Jahr Aug. 2002 habe ich die Zweitversorgung aus hygienischen Gründen gestrichen bekommen. Ich mußte also mit einem Paar Zehenkappen auskommen. Im Januar und April 2003 habe ich von zwei verschiedenen Ärzten Strümpfe verschrieben bekommen. (wegen einer Stationären Behandlung) Auch davon wurde nur die Hälfte genehmigt. Im Januar nur Kniestrümpfe rechts und links und im April nur Zehenkappen Kniestrümpfe und Oberschenkelstrümpfe. Strumpfversorgung heißt bei mir: Zehenkappen rechts und links Kniestrümpfe stärke 2 und 3 rechts und links und Strumpfhose ab den Knien. Kritisch ist es besonders mit den Zehenstrümpfen. Sie müssen natürlich ständig gewaschen werden und halten eben auch kaum die 6 Monate. Somit brauche ich dingend für die Zehen ein zweites Paar. In den letzten 15 Jahren hat das auch immer geklappt. Tja bis letztes Jahr.
    Danke für Deine Tipps ich werde sie beherzigen.
    Viele Grüße Hilde


    >Hallo Hilde,
    >ist es richtig, daß Du bereits im letzten Jahr einen Antrag gestellt hast? Oder meinst Du August 2003?
    >Man sollte grundsätzlich schriftlich einen Antrag stellen u. wenn sich nach ca. 6 Wochen nichts getan hat, dann wende ich mich (Einschreiben m. Rückschein) an die Kasse und informiere sie darüber, daß ich - wenn sie nicht tätig werden (das Ganze ist ein Verwaltungsakt), eine Klage wegen Untätigkeit anstreben werde.
    >Es kann doch nicht angehen, daß die ganze Behandlung u. die Kosten für die sprichwörtliche Katz´ waren.
    >Ich empfehle auch allen, in den VDK einzutreten. Da kann man sich stets vertreten lassen u. die helfen einem auch bei Widersprüchen, wenn man auf dem Gebiet nicht so firm ist. Das kann auch sehr wichtig sein, wenn es um eine (Früh-)Berentung geht.
    >http://www.vdk.de/
    >VDK ist der Sozialverband Deutschland. Hier auch noch einmal ein Link vom Verband zu der Gesundheitsreform.
    >http://www.vdk.de/de5952
    >
    >LG


  • Nach 5 Monatiger Bearbeitungszeit, habe ich jetzt die Genehmigung.
    Viele Grüße Hilde





    >Hallo Mimmi
    >Letztes Jahr Aug. 2002 habe ich die Zweitversorgung aus hygienischen Gründen gestrichen bekommen. Ich mußte also mit einem Paar Zehenkappen auskommen. Im Januar und April 2003 habe ich von zwei verschiedenen Ärzten Strümpfe verschrieben bekommen. (wegen einer Stationären Behandlung) Auch davon wurde nur die Hälfte genehmigt. Im Januar nur Kniestrümpfe rechts und links und im April nur Zehenkappen Kniestrümpfe und Oberschenkelstrümpfe. Strumpfversorgung heißt bei mir: Zehenkappen rechts und links Kniestrümpfe stärke 2 und 3 rechts und links und Strumpfhose ab den Knien. Kritisch ist es besonders mit den Zehenstrümpfen. Sie müssen natürlich ständig gewaschen werden und halten eben auch kaum die 6 Monate. Somit brauche ich dingend für die Zehen ein zweites Paar. In den letzten 15 Jahren hat das auch immer geklappt. Tja bis letztes Jahr.
    >Danke für Deine Tipps ich werde sie beherzigen.
    >Viele Grüße Hilde
    >
    >>Hallo Hilde,
    >>ist es richtig, daß Du bereits im letzten Jahr einen Antrag gestellt hast? Oder meinst Du August 2003?
    >>Man sollte grundsätzlich schriftlich einen Antrag stellen u. wenn sich nach ca. 6 Wochen nichts getan hat, dann wende ich mich (Einschreiben m. Rückschein) an die Kasse und informiere sie darüber, daß ich - wenn sie nicht tätig werden (das Ganze ist ein Verwaltungsakt), eine Klage wegen Untätigkeit anstreben werde.
    >>Es kann doch nicht angehen, daß die ganze Behandlung u. die Kosten für die sprichwörtliche Katz´ waren.
    >>Ich empfehle auch allen, in den VDK einzutreten. Da kann man sich stets vertreten lassen u. die helfen einem auch bei Widersprüchen, wenn man auf dem Gebiet nicht so firm ist. Das kann auch sehr wichtig sein, wenn es um eine (Früh-)Berentung geht.
    >>http://www.vdk.de/
    >>VDK ist der Sozialverband Deutschland. Hier auch noch einmal ein Link vom Verband zu der Gesundheitsreform.
    >>http://www.vdk.de/de5952
    >>
    >>LG

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    >Nach 5 Monatiger Bearbeitungszeit, habe ich jetzt die Genehmigung.
    >Viele Grüße Hilde
    >>Hallo Mimmi
    >>Letztes Jahr Aug. 2002 habe ich die Zweitversorgung aus hygienischen Gründen gestrichen bekommen. Ich mußte also mit einem Paar Zehenkappen auskommen. Im Januar und April 2003 habe ich von zwei verschiedenen Ärzten Strümpfe verschrieben bekommen. (wegen einer Stationären Behandlung) Auch davon wurde nur die Hälfte genehmigt. Im Januar nur Kniestrümpfe rechts und links und im April nur Zehenkappen Kniestrümpfe und Oberschenkelstrümpfe. Strumpfversorgung heißt bei mir: Zehenkappen rechts und links Kniestrümpfe stärke 2 und 3 rechts und links und Strumpfhose ab den Knien. Kritisch ist es besonders mit den Zehenstrümpfen. Sie müssen natürlich ständig gewaschen werden und halten eben auch kaum die 6 Monate. Somit brauche ich dingend für die Zehen ein zweites Paar. In den letzten 15 Jahren hat das auch immer geklappt. Tja bis letztes Jahr.
    >>Danke für Deine Tipps ich werde sie beherzigen.
    >>Viele Grüße Hilde
    >>
    >>>Hallo Hilde,
    >>>ist es richtig, daß Du bereits im letzten Jahr einen Antrag gestellt hast? Oder meinst Du August 2003?
    >>>Man sollte grundsätzlich schriftlich einen Antrag stellen u. wenn sich nach ca. 6 Wochen nichts getan hat, dann wende ich mich (Einschreiben m. Rückschein) an die Kasse und informiere sie darüber, daß ich - wenn sie nicht tätig werden (das Ganze ist ein Verwaltungsakt), eine Klage wegen Untätigkeit anstreben werde.
    >>>Es kann doch nicht angehen, daß die ganze Behandlung u. die Kosten für die sprichwörtliche Katz´ waren.
    >>>Ich empfehle auch allen, in den VDK einzutreten. Da kann man sich stets vertreten lassen u. die helfen einem auch bei Widersprüchen, wenn man auf dem Gebiet nicht so firm ist. Das kann auch sehr wichtig sein, wenn es um eine (Früh-)Berentung geht.
    >>>http://www.vdk.de/
    >>>VDK ist der Sozialverband Deutschland. Hier auch noch einmal ein Link vom Verband zu der Gesundheitsreform.
    >>>http://www.vdk.de/de5952
    >>>
    >>>LG