Hallo Wombel,
dann hast du keine Anspruch auf Leistung der DRV und dann ist die KK für dich zuständig.
Grüße Michaela
Hallo Wombel,
dann hast du keine Anspruch auf Leistung der DRV und dann ist die KK für dich zuständig.
Grüße Michaela
Hallo Wombel
Eigentlich ist es egal, wer für dich zuständig ist. Du musst nur einen Antrag bei deiner KK stellen. Sollte der Rentenversicherungsträger für dich zuständig sein, leitet die KK dein Antrag automatisch weiter.
Gruß Jens
ein kleiner Tipp
die Ödeme müßen bei den Krnakheiten als erstes eingetragen werden vom DOC. Gib in deinen Anschreiben die Wunschklinik an und weise auf das Gutachten hin.
Ich selber war 2010 in BB und fand es dort super. Viel Erfolg,
LG Regina