Wie lange dauert die Bearbeitung bei Antrag auf Schwerbehinderung?

  • Liebe Forenmitglieder,


    nachdem ich ja schon länger daran herumgedacht hatte dass ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen sollte ( bisher: Arthrose in beiden Knien, Hüfte, Facettengelenke der WS, Asthma, Migräne, Lipödem an Armen und Beinen) hat das Leben mir jetzt durch meine neu erkannte Herzerkrankung mit implantierten ICD die Entscheidung abgenommen: 50 % gibts dafür auf jeden Fall.


    Bisher habe ich mich gescheut, denn eigentlich war ich auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber und ich denke schon dass eine Schwerbehinderung da eher hinderlich ist.


    Nun ist alles offen und unklar, bisher weiß keiner wie es weitergehen wird und auch die Ärzte geben keine Prognose ab.
    Ich bin erst mal krankgeschrieben, habe allerdings schon Anrufe von meiner Chefin bekommen, in denen gefragt wurde ob ich überhaupt jemals wieder so belastbar wäre, dass ich an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren könnte....ich habe bisher eine Kindertageseinrichtung geleitet und da wird schon viel erwartet....bis hin zu unzähligen Überstunden, Teilnahme an Abendveranstaltungen im Stadtteil, Vertretung in der Pädagogik........
    An die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz verschwende ich schon gar keinen Gedanken mehr....


    Ich habe daraufhin sofort den Antrag ausgefüllt und weggeschickt denn mir schwant nichts Gutes.


    Zwar habe ich einen unbefristeten Vertrag aber darf mir evtl. doch gekündigt werden? In wie weit schützt mich die Schwerbehinderung? Und ab wann? Wie lange dauert die Bearbeitung?


    Wer hat da Erfahrungswerte und kann mir Tipps geben?


    Vielen Dank schon mal!

  • Hallo Ulla


    deine Frage im Titel ist eine ANdere als im Beitrag.


    Wie lang die bearbeitung dauert ist Unterschiedlich nach einer gewisen Zeit kannst du aber nach fragen bzw. unter gewissen umständen kann man wohl auch eine Untätigkeitsklage anstreben.


    Wenn du ihn jetzt erst aus gefüllt hast, hast du noch ein Paar Wochen warte zeit. hast du die Ganzen Arztbriefe mit gesendet? denn dann geht es schneller.


    Der Künsigungsschutz ist auch von vielen Faktoren abhänig von deinem Alter Betriebzugehörigkeit ( länge ) usw.


    Grüße Michaela


    edit:


    Schau mal hier ein auszug

    Einmal editiert, zuletzt von Michaela ()

  • Hallo Michaela,


    Vielen Dank für deine Antwort- der Link hat mir schon mal weitergeholfen.


    Die zentrale Frage ist für mich schon, wie mein rechtlicher Status während des Verfahrens ist- und wie lange ich in diesem Status bin - und die ist ja jetzt soweit möglich, beantwortet.



    Mitgeschickt habe ich alles was ich jetzt aktuell aus der Kardiologie bekommen habe sowie einen ausführlichen Reha- Bericht von April 2012, da war ich wegen der Arthrose.


    Meine Hausärztin ist ne ganz Tolle, und ist sehr sorgfältig mit allem was noch so an Berichten bei ihr eintrudelt. Sie ist "vorgewarnt" und wird wohl alle anderen Fragen des Versorgungsamtes schnell beantworten.


    Dann, so lese ich das ja richtig, muß also eine Entscheidung nach spätestens 7 Wochen getroffen worden sein, sofern ich kooperativ bin.


    Gleich noch eine Frage....das wurde hier auch schon vielfach diskutiert und ist mir auch bewußt....es wird ja nicht addiert, aber ich habe in einem Herz- Forum gelesen dass man den zu erwartenden GdB ungefähr so berechnen kann:


    Herzerkrankung 50 %
    Arthrose in Knie, Hüfte, WS 30 %, da dies die zweite Enschränkung ist wird sie zur Hälfte mitberechnet also mit 15%
    Lipödem Arme und Beine 20% , wird als dritte Einschränkung mit einem Viertel einfliessen, also 5%


    Würde unterm Strich 70 % ergeben.


    Entspricht das der Realität?

  • Hallo Ulla


    freut mich das dir der Link schon etwas helfen konnte.


    Du kannst das so nicht Rechnen. Meist wird der höchste einzel GdB genommen. Dann wirg geschaut ob sich durch die anderen Erkrankugnen / Behinderung eine Erhöhung des GdB führt.
    Wie genau ist immer von Fall zu Fall und vom Sachbearbeiter usw. abhänig. Warte am besten einfach ab und du kannst ja widerspruch einlegen.


    Du schriebst das der herzfehler Genbedingt ist, hast du den SBA "rückwirkend ab geburt bzw. seit dem du die Probleme hast beantragt" ?


    Grüße Michaela


    hier hast du eine Auflisten der GdB bei Herzerkrankungen

    Zitat
  • Hi Michaela,


    ich habe eingetragen dass die Erkrankung ab Geburt besteht und genetisch bedingt ist,diagnostiziert wurde sie allerdings jetzt erst.


    War das nicht so geschickt?


    Auch der Link zu den Einstufungen bei Herzerkrankungen war sehr hilfreich,finde mich bei .... " nach Implantation eines ICD wenigstens 50%" wieder....


    Du hast recht, ich warte mal ab und gehe notfalls in den Widerspruch....und über alles andere (evtl. EU....) denke ich erst mal gar nicht nach,das wird sich dann alles finden.


    Danke nochmal!

  • Hallo Ulla


    da hast du es ja schon mal erwähnt.
    Es gibt meist ein Feld wo man ein Kreuzchen machen kann, ab wann der Ausweis beantragt wird/ er gültig sein soll.


    Aber abwarten was die daraus machen.


    Grüße Michaela

  • Hallo elaana


    hast Du das alles für ein Lymphödem oder Lipödem bekommen ?


    Da streust Du aber Hoffnungen bei vielen Betroffenen....das es soviel Prozente gibt.
    Klasse das du es geschafft hast am Ball zubleiben.
    Darfst Du trotz H ein Auto fahren.....ich dachte immer H heist hilflos und nichts geht mehr.
    Gibt es da Tips wie man das durch bekommt.


    gruss Wicki

  • Hallo Wicki


    ja H bedeutet Hilflos, aber warum soll sie damit nicht autofahren dürfen?
    Bist du Querschnitzgelähmt tut es das H Rechtfertigen, auch andere Probleme können das es gibt dafür spezielle Bestimmungen.


    Zitat

    http://vmg.vsbinfo.de/a/4.htmhier sind die Bestimmungen für ein H im SBA
    http://vmg.vsbinfo.de/d/3.htm hier für das aG


    Nur weil sie einen Parkausweis ( wegen dem aG) hat heist das aber auch nicht das SIE selbst fährt.


    Auch finde ich es immer wieder Interesannt wie "scharf" manche doch auf einen hohen GdB sind. oder auch auf bestimme Merkzeichen sind.
    Der GdB soll den Einschränkungen usw. angemessen sein, daher zählt nicht die Diagnose, sondern die Funktionseinschränkungen welche man dadurch hat.
    Ich würde meinen GdB und alle Nachteilsausgleiche sofort her geben, wenn ich damit auch meine Behinderung los werden würde.


    Nein elaanna wird den GdB warschneinlich nicht nur auf ein Lip / Lymphödem haben.


    Grüße Michaela


    PS: es gibt ein Hilflos beim SBA und ein Hilflos bei der Pflegestufe beide haben Nichts miteinander zutun.


    edit: Links eingefügt

    2 Mal editiert, zuletzt von Michaela ()

  • Hallo Michaela,


    das ich lieber ohne Einschränkungen und damit auch ohne GdB leben würde ist für mich auch keine Frage....


    aber ich bin nun mal jetzt endgültig so stark eingeschränkt dass ich es legitim finde, alles an Vorteilen zu nutzen was es gibt.


    Z.B. sieht es jetzt so aus dass ich wahrscheinlich von meiner Leitungsstelle auf eine normale Erzieherinnenstelle gesetzt werde, wegen der " Belastbarkeit".


    Falls ich überhaupt noch arbeiten gehen kann.


    Das bedeutet für mich einen finanziellen Verlust und das als alleinerziehende Mama....da kann ich jeden Vorteil gebrauchen.

  • Hallo Ulla


    ich hatte nicht Dich gemeint, das was du bescheibst ist für mich etwas anderes.


    Das kann ich voll und ganz verstehen was du gemeint hast. ( bei dir würde ich auch deutlich mehr als GdB von 50 vermuten bzw min. mal das Merkzeichen G)


    Grüße Michaela

  • Hallo


    Die bestimmungen für einen GdB sind Bundesweit die selben ( Versorgungsmedizinische Grundsätze), aber sie werden von Amt zu Amt, von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter und Krankheit zu Krankheit wird dieses Unterschiedlich gehand habt. ( soll heisen gleiche Krankengeschicht kann wo anders einen anderen GdB ergeben)


    @ Ulla


    was mir eben noch einfiel. Dein Chef kann dann für deine Weniger Belastbarkeit einen sogenannten "Minderleistungsausgleich" beantragen.
    Da wir Er unterstützt das du für ihn arbeitest.


    Grüße Michaela

  • Hallo Michaela, deine Tipps sind einfach klasse.


    Ich werde das mit dem Minderleistungsausgleich ansprechen sobald ich die Gelegenheit bekomme. Würde das bedeuten, dass ich quasi meinen jetzigen Arbeitsvertrag mit der Eingruppierung behalten kann und trotzdem auf einer anderen Stelle arbeiten?

  • Hallo Ulla


    weist du solche Momente und fragen sind einer der Gründe warum ich mich sehr gerne in der Selbsthilfe engagiere.
    Ich habe auch hilfe erhalten und vieles durch eigen Erfahrung und Erfahrung in unser SHG gelernt. Trotzdem betone ich immer wieder ich bin nur "Interesierte Laie".


    Es ist so das bei einem Minderleistugsausgleich , dein Chef ein Teil deines Arbeitsentgeld vom Staat wieder bekommen kann.
    Wenn die Arbeitsleistungen deutliche geringer sind als bei Nicht Behinderten.


    Zitat


    Der Minderleistungsausgleich kann aber erst dann beim Integrationsamt beantragt werden wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast bzw. Gleichgestellt bist.


    Grüße Michaela

  • @ Michaela....als "nur" interessierter Laie hast du mir aber ein paar sehr wertvolle Infos vermittelt ;) ....


    Werde dann weiter berichten....hoffe, nur Positives 8o .


    Grüße aus dem immer noch spiegelglatten Wilden Süden!

  • Hallo Ulla,


    falls du bei einer Gemeinde oder Kirche angestellt bist, müsste es doch eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) geben.
    Ich arbeite bei einer Kommune und habe durch meine Stelle beim Personalrat oft mit der SBV zu tun.
    Dort finden auch Kolleginnen und Kollegen, die nicht schwerbehindert sind Unterstützung.


    Grüße aus dem ebenfalls vereisten Main-Kinzig-Kreis


    Klara

  • Liebe Forumleser,


    man muß nicht immer gleich eine hohe Prozentzahl bei der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft anstreben. Wenn man erst mal eine Anerkennung erhalten hat, kann man im Intervall auch einen Höherstufungsantrag stellen.

    Dr.med.Bernhard Filipcic