Österreich: kein Krankenstand nach Fettabsaugung?

  • eine Frage die an die Österreichische Lymphliga gerichtet wurde:



    ein Lipödem Patientin möchte auf Empfehlung ihrer LymphologIn eine Fettabsaugung machen. Da in Östereich die Kassen dies bisher nicht bezahlen, geht das nur auf Kosten der Patientin. Die Patientin hat nun gehört, dass diese Operation, dadurch dass sie nicht bezahlt wird, quasi als SchönheitsOP behandelt wird und auch die Tage nach der OP (aufgrund des Ausmaßes werden 10 Tage Krankenstand empfohlen bzw angenommen) NICHT als KRANKENSTAND zählen.


    gibt's diesbezüglich Erfahrungen in Österreich?

  • Hallo Manfred,


    ich komme zwar nicht aus Österreich, aber ich kann Dir sagen, dass es in Deutschland oft so ähnlich läuft. Ich werde meine Liposuktion auch erst mal selbst zahlen müssen und kämpfe weiter bis zum Sozialgericht. Weil ich die OP selbst trage und die KK außenvor ist, hat mein Lymphologe gesagt, dass ich nicht krankgeschrieben werde und mir Urlaub nehmen soll. Das sehe ich gar nicht ein, ich bin krank, muss die Behandlungskosten meiner Krankheit selbst tragen und soll dafür noch Urlaub nehmen, der ja als Erholungsurlaub von der Arbeit gedacht ist und nicht um mich von einer OP zu erholen. Man sollte einen guten Arzt haben der hinter einem steht und der auch krank schreibt, Hausarzt!. Der Kasse geht das nix an, ich kann auch mit Magenschmerzen von zu viel Stress zum Arzt gehen und dieser Arzt weiß gar nicht, dass ich operiert worden bin?


    lg Sonnenschein

  • Hallo Sonnenschein, nun warte es doch erst mal ab, bevor du ein Sozialgericht beschäftigst.


    Außerdem haben österreichische Arbeitnehmer per se nur 25 Tage Urlaub und 10 Tage Krankschreibung erscheinen mir ziemlich viel.


    Das kann man also überhaupt nicht vergleichen.


    Im Übrigen würde ich von meiner Hausärztin nie verlangen/ erwarten, dass sie mich unter falschen Voraussetzungen krank schreibt.


    Aufgrund der Rechtslage in diesem Land, in dem man so nebenbei betrachtet gar nicht so schlecht lebt,
    was die sozialen Bedingungen (z.B. siehe Urlaubsanspruch )angeht,darf sie es eben nicht und Punkt.


    In welche Situation willst du deinen Arzt da bringen? Oder willst du ihn anlügen?


    Das ist doch auch keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit....


    Trotzdem frohe Ostern!

  • Hallo Manfred,


    vor ca. 2 Jahren war in der Sendung Volksanwalt ein Bericht über dieses Thema.
    Nach etlichen Instanzen und Kämpfen wurde die Fettabsaugung bei einer Lipödempatientin NICHT als Schönheits OP bewertet und die KK übernahm die Kosten.
    Du bist doch in österr. Lymphliga und kannst vielleicht mehr recherieren.


    schöne Ostergrüße sendet Susanne