Hallo
@ Biene
Das ist kompleziert.. also jedes Sanitätshaus muß mit jeder einzelnen Krankenkassen Verträge abschließen die die anbieten. Wer nicht mitmacht wird keine Versorgung durchführen können.
Bei den Festbeträgen bedeutet das die Krankenkasse für eine bestimmte Länge einen festen Betrag zahlt. Egal welcher Hersteller oder Modell. Also werden die Firmen nur einen Hersteller nehmen der "günstig" im Einkauf ist.
Die Sanitätshäuser dürfen laut Vertrag keinen Aufschlag nehmen.
Daher verkaufen sie das als bessere Qualität und nehmen dann doch evtl einen sogenannten "Qualitätsaufschlag". Dagegen können die Krankenkassen nichts machen. Dies ist bei Rundgestrickten Strümpfen schon gang und gebe..
Wichtig ist auch das Zusätze wie Y-Kehre, Haftrand, etc. alles auf der Verodnung steht, da dies Zusatzpositionen sind. Bei einigen Krankenkassen können die mit berechnet werden. (besonders bei der BEK sehr wichtig)
@ Margit
ja die Krankenkassen haben eine 2 Wochen Frist.. theoretisch..
Da viele Versorgungen aber über den MdK gehen werden diese Fristen selten eingehalten.
Es kommt da immer auf das Sanitätshaus an, inwieweit die bei den Krankenkassen nachhören und Druck machen. Wir hatten bei den regionalen Krankenkassengeschäftsstellen gute Kontakte zu den Ansprechpartnern und konnten da doch einiges erreichen. Wenn es sich aber um eine seltene Krankenkasse handelt, war das schon schwieriger..
Man darf natürlich auch nicht vergessen das die Krankenkassen scheinbar immer mehr auf Kompetenzzentren hinarbeiten.. gerade ist die BEK in
der Umstellphase. Da sitzen die irgendwo Zentral und man kennt die Leute erstmal wieder nicht und muss dann die Kontakte neu aufbauen.
Ein Vorteil ist prinzpell die elektronische Bearbeitung der Kostenvoranschläge. Jedoch ist das für die Sanitätshäuser nicht immer einfach, da auch hier jede Krankenkasse ihre eigenen Vorgaben hat..
Gruß
Heike