Alle EU-Bürger erhalten eine Europäische Krankenversicherunskarte und können sich mit dieser zu gleichen Konditionen wie die Inländer des jeweiligen Landes der EU behandeln lassen. Darüberhinaus auch in der Schweiz.
Also auch die Österreicher in D und umgekehrt. Aber....!
Wenn ein Österreicher nach D kommt und hier eine Behandlung in Anspruch nimmt, muß ich zuvor in der Praxis die Formulare 80 + 81 ausfüllen. Darin bestätigt und unterscheibt der Patient, daß er nicht zum Zwecke der Behandlung eingereist ist, also darf er nur im Notfall behandelt werden.