• Hallo Susie,


    Wie kann MLD butgetiert sein? Man bekommt doch insgesammt 3 Rezepte verschrieben und während der Behandlung des 3. Rezeptes muß der Hausarzt/ärztin oder Phenologe/gin einen Antrag auf Dauerbehandlung der Notwendigkeit stellen, damit man die Behandlung fortsetzen kann. Ansonsten Widerspruch einlegen.


    Oder liege ich da falsch?


    LG Nejla

  • Nein, die SH-Mitarbeiterin hat sich nur bemüht, mir die Veränderung der ärztlichen Diagnose beim 1. Besuch sekundäres 2. Besuch primäres LÖ nachvollziehbar zu machen, die Diagnose kam natürlich nicht von ihr.
    Gut, Strümpfe sind Hilfsmittel... Danke für die Richtigstellung!

  • Ob primär oder sekundär werden in meinem Fall Phlebologe und Rheumatologe zusammen entscheiden müssen...


    Großartig zu wissen, dass man nach der 3. Verordnung von MLD eine Dauertherapie beantragen kann.
    Dann werde ich mir wohl zeitnah wieder einen neuen Arzttermin geben lassen...
    Ich hätte anfangs nie geglaubt, dass ich dort so oft hingehen würde :S
    Aber der Aufwand lohnt sich ja schon jetzt! ;)

  • Nej72,
    das mit den 3 Rezepten stimmt so nicht.
    Es wird unterschieden in Ly1, Ly2 und Ly3. Danach richtet sich dann die Anzahl der Behandlungen im Regelfall. Ist der Regelfall beendet befindet man sich außerhalb des Regelfalls. Nachzusehen im Heilmittelkatalog.
    Jeder Arzt hat ein Butget. Das bedeutet, dass er das Geld seines Butgets für seine Patienten ausgeben darf. Gibt er wesentlich mehr aus gerät er in Gefahr, dass er das Geld für die Überschreitung aus eigener Tasche zurückzahlen darf. Das bedeutet, dass der Arzt, wenns hart auf hart kommt, z.B. die Lymphdrainage, die er für seinen Patienten verordnet hat, aus eigener Tasche zahlen muss.
    So ist das Gesetz und ich kann gut verstehen, dass Ärzte, die sich damit nicht gut auskennen, davor Angst haben. Meistens ist es so, dass wenn ein Arzt so etwas angedroht bekommt, er nie wieder eine solche Verordnung ausstellt.
    Es gibt einige gute Fachärzte, für die ist das Problem nicht so groß. Sie haben entweder Praxisbesonderheiten, oder sie wissen, wie sie dokumentieren müssen. Jedenfalls kennen auch sie alle dieses Problem. (siehe unten (3) )
    Zu der Dauerverordnung: Um eine solche von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen muss man schon einiges nachweisen. So einfach ist das nicht.
    Die Zeiten, in denen man alles bekommt, die sind definitiv vorbei. Das können wir uns, als Volk, auch so nicht mehr leisten. Alles, was verordnet wird, muss auch bezahlt werden. Darum gilt schlicht und ergreifend folgendes Gesetz:
    § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot





    (1)
    Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein;
    sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die
    nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht
    beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die
    Krankenkassen nicht bewilligen.
    (2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
    (3)
    Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen
    geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt
    oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde
    nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen,
    das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung
    entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat
    das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne Schöpper

  • @ Susie,


    Danke für deine Info, das mit den Buget wußte ich schon seit dem das Gesetz erlassen ist, das was die Äzte für Patienten zuviel verschrieben haben, aus ihrer eigenen Tasche bezahlen müssen.


    Mir wurde gesagt, das ich auf gar keinen Fall pausieren darf, weil meine kompletten Beine und Bauch anschwellen.
    Mit den 3 Rezepten habe ich es so gesagt bekommen, das der Folgeantrag auf Notwendigkeit gestellt wird.


    Man kann nicht alles wissen, es ist Vorteilhaft hier im Forum über vieles informiert zu werden.


    Ansonsten wandere ich in die Wildnis, in die Nähe von blaue Lagunen und Meer aus. Dann lasse ich mich kostenlos von der Natur lymphen..... :D :D :D


    Viele Grüße


    Nejla

  • Liebe Susie,


    auch für die Fachpraxen wird es zunehmend schwieriger was zu verschreiben, aus zweierlei Gründen: Der Druck seitens der Patienten wird immer größer, je weniger die Hausärzte aufschreiben, umso mehr müssen die Fachpraxen aufschreiben. Die Fachpraxen sind allerdings nicht alle gleich, werden aber miteinander verglichen und Durchschnttszahlen gebildet. Es gibt angiologische Praxen die nur inerventionell arbeiten, Phlebologische Praxen die nur operieren usw. Die Praxen die gar keine Rezepe ausstellen werden zur Berechnung der Durchschnittszahlen und Budgetfindung herangezogen!
    Zweitens, die Kassen können in eunem Jahr Praxisbesonderheiten anerkennen und im nächsten Jahr mit irgendeiner neuen fadenscheinigen Begründung ablehnen. Daher hält sich jeder Kassenpraxisinhaber bedeckt oder ist noch so neu und naiv und zahlt irgenwann mal sein Lehrgeld und verschreibt dann nichts mehr. Wiederum mit der Folge, daß der Druck auf die verbliebenen Praxen wächst.

    Dr.med.Bernhard Filipcic