Beantragung einer Kostenerstattung...

  • Was waren die Hauptaussagen bei der Beantragung einer Kostenerstattung durch die KK , bei der die Liposuction GENEHMIGT wurde?
    Es hilft bestimmt den Betroffenen, wenn hier darüber berichtet würde , damit man " Schlagkraft" der Argumente pro Lipo bekommt !!!
    Bitte fleissig hier einstellen ....


    Danke an Euch Fleissigen !


    Herzliche Grüsse
    Ihr
    Ullrich Katz

  • Hallo Herr Dr. Katz,


    ich habe mich mal durch meine Arztbriefe und meine Akten gewühlt. Und im Internet recherchiert.


    Bei mir wurde eine Fettabsaugung genehmigt und ich kann jetzt nicht direkt ein oder mehrere Argumente nennen, die meines Erachtens dazu geführt haben, dass sie das eine mal bewilligt haben.


    Ich glaube, das kann man so wahrscheinlich auch gar nicht auflisten. Das ist denke ich, eher eine Sache der allgemeinen Krankheitsgeschichte und des Gutdünkens des MDK und der KK.


    Ich glaube, wichtig ist auch der "Ton" der Bescheinigungen und Atteste der Ärzte. Je schärfer, je deutlicher, desto "besser", wenn alle anderen Faktoren günstig sind.


    Und genau das macht es auch so schwer dagegen anzugehen, wenn abgelehnt wurde.


    Ich habe einmal genehmigt bekommen. Brauche aber 4 mal, damit alles weg wäre, was nötig ist und renne auch gegen Mauern im Moment.


    Viele Ärzte grade auch beim MDK haben keinen Schimmer, was Lipödem ist und bedeutet für den Einzelnen. Da kommt wieder mal die hier schon beschriebene Aufklärung und Weiterbildung zum Zug, die da zumindest wohl gar nicht statt findet.


    Wenn meine Schmerzärztin davon ausgeht, dass ich berentet bin, die Ärztin vom Arbeitsamt, die meine Arbeitsfähigkeit beurteilt meint, ich solle Rückengymnastik machen und meine Beine halt viel hochlegen und kalte Umschläge machen. Da sind Welten dazwischen.
    Mich dann aber für 3 - 6 std Arbeitsfähig schreibt. Kein langes stehen, kein langes sitzen, keine kniende Tätigkeit......Toll, was bleibt mir da noch?


    Ich könnte wahrscheinlich Vollzeit arbeiten und bräuchte keine oder nur wenig Schmerzmittel, wenn alles genehmigt würde.


    Wenn die doch nur aufgeklärt wären.......


    lieben Gruß


    Andrea

  • Hallo,


    mein mir stand nicht viel drin. In der ersten Kostenübernahme stand "nach sozialmedizinischer verwaltungsrechtlicher Prüfung freuen wir uns........."


    Bei der zweiten OP stand nur "wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können..........."


    Ich erwarte jetzt noch eine Zusage, die ich bislang nur mündlich habe. Wenn da noch etwas anderes steht, stelle ich es hier ein.


    LG
    Gaby