keine Besserung zu erwarten

  • Hallo habe eine Reha beantragt...nach zwei Jahren ..da der erste Gutachter der Kasse sagte nicht jedes Jahr sondern alle zwei Jahre soll ich gehen.Nun lehnt nach zwei Jahren der nächste Gutachter die Reha ab.........da keine Besserung zuerwarten...ist. Habe ein primäres Lymphödem an Armen und Beinen.alles untersucht..von Fachärzten.
    Tja nun auf in den Wiederspruch...bin es müde. :(
    Gruss Wicki

  • Hallo Wicki,


    meines Erachtens bringt eine Reha in einer Fachklinik bei gesichertem Lymphödem immer etwas. Ich selbst habe aber ähnliches seinerzeit erlebt. Ein Gutachter sagte mir doch glatt, "eine Reha bringt da gar nichts" - Sie benötigen 365 Tage im Jahr Lymphdrainage mit Bandagierung (wie das im Alltag gehen soll bzw. welcher Therapeut das wohl machen würde ?( )- ansonsten ist es in 1 Jahr wieder genau so schlimm und Sie wollen dann schon wieder eine Reha. Dass die Krankenkasse keine ambulante tägliche Behandlung bezahlt, kann man doch der Rentenversicherung nicht anlasten."Das mag ja im Prinzip auch richtig sein, nach einer Reha verschlechtern sich die Ödeme häufig unter ambulanter Bedingung wieder - bei dem einem schnell - bei dem anderen langsamer. Wird aber gar keine Reha durchgeführt bleibt man nicht auf dem jetzigen Stand sondern es wird immer schlimmer. Ich musste es am eigenem Laib erfahren. Dadurch dass ich 2 Jahre um diese Reha kämpfen musste, kam sie so spät, dass ich jetzt in Erwerbsminderungsrente bin. Was hat die RV nun gespart? - ich aber bin dadurch schwerbehindert (GDb 80, Merkzeichen G, B).



    Liebe Grüße

  • Hallo Dahlen
    tja wir hier alle wissen das Reha was bringt..nur wenn die Gutachterärzte nicht...was und wie solls ich es Ihnen dann sagen!
    Da bei mir die KAsse der Kostenträger ist...mache ich Reha vor Pflege....sagte man uns beim letzten mal.
    Gruss Wicki

  • Reha vor Pflege - das ist das große Problem - meiner Ansicht nach noch schwieriger zu bekommen als Reha zum Erhalt oder Wiederherstellung der Arbeitskraft


    Aber auf jeden Fall in Widerspruch gehen. Ich wünsche Dir viel Glück.

  • In Kürze :
    Der Begründungsschwerpunkt bei REHA durch RV : Erhalt der Berufsfähigkeit/Arbeitsfähigkeit
    Der Begründungsschwerpunkt bei REHA durch KV : Erhalt , Wiederherstellung der Gesundheit , drohende Pflegebedürftigkeit

  • Guten Abend
    letzte Woche Mittwoch habe ich den Widerspruch zur Reha abgegeben......und heute Mittag...4 Arbeitstage später habe ich die Genehmigung bekommen.
    Welche Rehaklinik muss noch geklärt werden.


    Wie das Leben so geht.


    Gruss Wicki.