GdB bei Lip-Lymphödemen

  • Hallo an alle,


    mich würde interessieren, ob es immer sinnvoll ist, einen Widerspruch zu schreiben.
    Wer hat sich dafür an einen Anwalt gewand?
    individuelle Einschränkungen sind doch fürs Amt sicher gar nicht bedeutsam.
    Ich gehe 40 Std/Wo noch arbeiten. Ab 14 Uhr kämpfe ich mich durch.
    Rückenschmezen sind immerzu da. Am Nachmittag quälen mich zunehmend Volumenzunahmen an Oberschenkeln und Rumpf.
    In Ruhe habe ich zunehmend Schmerzen im Fußgewölbe auch gelegentlich in den OS.
    Vor Absaugung habe ich große Angst. Dass ich mir nicht trauen kann, Röcke und Kleider zu tragen beeinträchtigt mich seelisch enorm. An ein Schwimmbad ist gar nicht zu denken.
    Größe: 165, Gewicht: 83 Kg
    Ich versuche, mich bewusst zu ernähren und gehe 2x wö zu Step- Aerobic. Aber ich weiß, besser wirds nicht. Trotz tägl. Tragen der Bestrumpfung!
    Man hat 30GdB bewilligt. Muss ich zufrieden sein? Mir fehlt Erfahrung damit und evtl. Vergleichsmöglichkeiten.
    Ich hoffe, ihr habt einen Rat für mich.

  • Schwer von Ferne zu sagen.Nur für ein Lipödem ohne extreme Ausmaße und entsprechende Behinderung üblich. Welche Therapie wird durchgeführt ?.Rückenbeschwerden und Fussbeschwerden wie geschildert nicht lipödembedingt.Orthopädische Ursache ,die Ggfs.gesondert zu bewerten und in die Gesamtbeurteilung aufzunehmen wäre

  • Hallo Agahte,


    wie kommst du darauf das Individuelle Probleme nicht Relevant sind für das Amt?


    Gerade auf die Kommt es an, es geht nicht nach Diagnose sondersn nach Funktionseinschränkungen, und Problemen.
    Nur als information, du kannst einen eventuellen Widerspruch auch selbst schreiben, dazu brauchst du keinen Anwalt.


    Grüße Michaela


    PS: gibt es ggf. noch andere Krankheiten und behinderungen? hast du eine genau auflistung erhalten?

  • Danke für die Antworten.
    Meine Therapie besteht in der Kompressionsversorgung tgl, mit Flachstrick und 1-2x/Wo Lymphdrainage.
    Vorstellung beim Orthopäden im Akutfall wird mit Strom behandelt.
    Beruflich habe ich mit Anträgen für fremde Menschen zu tun. Erfahrungsgemäß nützt es nicht zu schreiben, dass Herr X bisher selbstständig seinen Alltag bewältigen konnte und der Wunsch besteht, das weiterhin tun zu wollen. Man muss schreiben, daher ist es dringend erforderlich..... Ich glaube die Menschlichkeit zählt wohl nicht mehr.

  • Hallo Agathe,


    dann hast du andere erfahrungen gemacht als ich.
    Nun gut, denn ein GdB soll ja an hand deiner Probleme und Funktionseinschränkungen bemessen werden.
    Somit müssen sie ja wissen was du nicht "mehr" kannst usw.


    Es gibt nur auch Erkrankungen / Behinderungen, die allein auf Grund der Diagnose einen GdB ausmachen.


    Grüße Michaela