• Auf Veranlassung der Krankenkasse habe ich einen Reha-Antrag an den Rentenversicherungsträger gestellt wegen Sekundärem Lymphödem mit mehrfachen Erysipelen. Ich gehe 2-3 pro Woche zur MLD oft auch mit Bandagierung. Die Kompressionsstrümpfe Klasse 3 vom Fuß bis zur Leiste trage ich konsequent. Seit 9 Monaten bin ich arbeitsunfähig, da ich die Tätigkeit in der Küche nicht ausüben kann durch das Stehen und die Wärme.Im vergangenen Jahr habe ich bereits eine 3 -wöchige Behandlung in einer Akutklinik erhalten. Die Behandlung war für mich jedoch nicht befriedigend.
    Heute bekam ich die Genehmigung der Reha in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Orthopädie und Fibromyalgie.Die Indikation Lymphödem ist dort nicht aufgeführt.Auch ein Phlebologe fehlt auf der Ärzteliste. Ich bin doch sehr entsetzt, da ich bei meinem Antrag genau meine Beschwerden beschrieben habe und Fotos des betroffenes Beines beigefügt habe. Die linke Wade ist 8 cm dicker als die rechte.
    Ich frage mich ernsthaft, was die Behandlung in dieser Klinik bringen soll, es gibt doch genügend Fachkliniken.
    Was muss ich bei einem Widerspruch beachten?
    Für Hinweise bin ich dankbar!

  • Noch einmal nachdrücklich auf die Hauptdiagnose Lymphödem , die dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit und die erfolglose amb. Therapie hinweisen.Dier fehlende Therapieschwerpunkt Lymphödem der Klinik muss herausgestrichen werden. Zusätzlich ärztliche Bescheinigung dahingehend.