• Hallo,


    kann mir jemand einen Rat geben? ?( .
    Ich habe ein primäres Lymph Ödem in beiden Vorderfüßen.
    Seit 2000 war ich bis auf 2 mal, jedes Jahr mit Krankenhauseinweisung und AHB in der Eggberg-Klinik in Bad Säckingen.
    Vor 2 Jahren hat sowohl die Krankenkasse als auch der Deutsche Renten Versicherer abgelehnt.
    Habe beim Renten Versicherer Widerspruch eingelegt = abgelehnt.
    Die Begründung war = Die 4 Jahresfrist ist noch nicht um.
    Bin vor das Sozialgericht = abgelehnt mit der Begründung: "Sie sind zu wenig krank".


    Letztes Jahr war ich wieder ohne Probleme mit Krankenhauseinweisung und AHB in der Eggberg-Klinik in Bad Säckingen.


    Da es die Eggberg-Klinik ja nun nicht mehr gibt habe ich dieses Jahr wieder Reha beantragt.
    Wurde abgelehnt mit der Begründung: Die 4 Jahresfrist ist noch nicht um.


    Meine Beine haben sich massiv verschlechtert. Nun sind auch schmerzen in den Fußgelenken aufgetreten.
    Muss öfters Schmerzmittel nehmen.


    Was kann ich tun, damit ich die Reha genehmigt bekomme?


    Für eine Antwort wäre ich euch dankbar.


    L.G.


    Lymphie

  • Antragstellung mit genauer Dokumentation der Veschlechterung und der amb. Therapie im Verlauf . Lymphologische fachärztliche Untersuchung zum Antrag. Gefährdung der Berufsausübung beschreiben .Akutlymphologische Therapie - 2 Wochen- in Rheine Frau Dr.Stüting ?

  • Guten Tag, Lymphie,


    sind Sie denn in ambulanter Behandlung? Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was die Diagnose sein soll: Primäres Lymphödem der Vorfüße kann ich mir vorstellen - allerdings eher nicht als stationären Fall - , aber was meinen Sie dann damit, dass die Beine sich verschlechtert hätten?


    Wie Kollege Dr. Martin schon schrieb, wäre eine fachärztliche Diagnose Grundlage der weiteren Behandlung. Und wir arbeiten an unserem Standort in Ochtrup als lymphologische Krankenhausateilung auf Zuweisung - müssen allerdings immer prüfen, ob die stationäre Behandlung auch erforderlich ist....

    Sabine Stüting


    Ärztin, Klinik Rheine

  • Hallo Frau Dr. Stüting,


    im Bericht der Eggbergklinik steht:
    Es besteht ein Fuß- und Unterschenkel-Lymphödem von fester Konsistenz.
    Die Zehenhautfalten nach Stemmer sind verbreitet und verhärtet. Die Zehen sind kastenförmig deformiert.
    Die Fußrücken sind halbkugelförmig bombiert, hier sind Dellen eindrückbar. Darüber imponiert am Fußrücken eine Bindegewebsvermehrung und -verhärtung.
    Die Sprunggelenkskonturen sind durch das Ödem verstrichen, das sich auf den US ausbreitet, auch hier sind prätibial Dellen eindrückbar.


    Ich bekomme 2x 60 min. Lymphdrainage die Woche.


    Die Sprunggelenke sind massiv zugeschwollen, und es sind Schmerzen im Gelenk aufgetreten.

  • Guten Tag, Lymphie,


    Sie sollten zunächst mit ihrem behandelnden lymphologischen Arzt überlegen, eine ambulante Entstauung mit werktäglicher Lymphdrainage und anschließender Bandagierung über insgesamt 2 Wochen zu vereinbaren. Wenn Sie immer wieder Verschlechterungen in Jahresfrist haben, muss die ambulante Dauertherapie geprüft werden. Vorstellbar ist, die Lymphdrainage jeweils mit der Bandagierung abzuschließen. Die Kompressionsbestrumpfung im Alltag muss geprüft, evtl. geändert werden.


    Das ist sinnvoller als die jährliche stationäre Aufnahme - und nur wenn das alles nicht reicht, oder nicht möglich ist, erneut stationär.

    Sabine Stüting


    Ärztin, Klinik Rheine

  • Hallo Frau Dr. Stüting.


    eine ambulante Entstauung mit werktäglicher Lymphdrainage und anschließender Bandagierung über insgesamt 2 Wochen ist bei mir vor Ort nicht möglich, da ich
    1.) in einer Firma arbeite wo Sicherheitsschuhe getragen werden müssen und ich sie mit Bandage nicht anziehen kann.
    2.) ich bei meinem Lymphtherapeuten keine Termine für jeden Tag bekomme.
    3.) ich mit Bandagen kein Auto fahren kann, und somit jeden Tag einen Fahrer bräuchte.


    Nach jeder stationären Therapie waren meine Füße immer ein halbes bis dreiviertel Jahr mit Lymphdrainagen gut.
    Dann werden meine Füße wieder schlimmer und das Volumen kann trotz Lymphdrainagen nicht verbessert werden.

  • Hallo Lymphie,


    zum ersten Grund: Wenn Sie mit Sicherheitsschuhen arbeiten müssen, dann sind Sie für die Dauer der Entstauung arbeitsunfähig. Solche Arbeitsschutz-rechtlichen Erfordernisse stellen einen der wenigen völlig unstrittigen Gründe für den "Gelben Schein" in der Entstauungsphase dar.


    zum zweiten: die werktäglichen Termine hat der Therapeut nicht ab morgen frei - hoffentlich, denn sonst ist er wegen mangelnder Auslastung übermorgen pleite. Aber zum Glück ist die Entstauung ja gerade keine "Notfalltherapie", sondern planbar. Und mit etwas Vorlauf lässt sich das eigentlich immer einrichten.


    zum dritten: tja, das ist wie mit allen Arzt- und Therapiebesuchen ambulant: es ist Ihre persönliche Lebensentscheidung, einen Wohnort festzulegen. Wenn es da keinen Bus- oder sonstigen ÖPNV gibt, ist es nicht Aufgabe der Krankenkasse, das auszugleichen. Wer da etwas ändern will, stellt Forderungen besser nicht an die Krankenkassen, sondern bringt sich in der Kommunalpolitik ein.


    Zusammenfassend, lieber Dr. Martin: aus der Erfahrung der Ambulanz sind das sicher Schwierigkeiten für die ambulante Entstauung. Unmöglich ist es deswegen natürlich nicht, bzw. wäre im Zweifelsfall zu beweisen.


    Es gilt der alte Satz: wo ein Wille ist, ist ein Weg.


    Viele Patienten auch aus dem Forum machen das ja auch vor.

    Sabine Stüting


    Ärztin, Klinik Rheine

  • Nach unserer Erfahrung scheitert die Phase eins der KPE allerdings oft an diesen " Hürden des Alltags" ,natürlich mit deutl. regionalen Unterschieden ( !) und den Pat. muss auch dann ein Hilfeangebot gemacht werden.