Rehaablehnung

  • Hallo liebe Forumnutzer,


    ich möchte euren Rat einholen.
    Ich habe einen Antrag zur med. Reha beim RV Knappschaft Bahn See gestellt,
    Ablehnung erhalten... Widerspruch...
    Gegenwärtig liegt mir die zweite Ablehnung vor.
    Sinngemäße Begründung: 4 Jahre sind noch nicht um+ Therapie kann ambulant erfolgen.
    Bin noch voll berufstätig.
    Was ist zu tun?
    Wer hat Erfahrungen mit Klagen beim SG?

  • ... oder die ambulante Therapie gut kontrolliert fortsetzen und ,wenn der Erfolg ausbleibt ( Arzt/Therapeuten- Beurteilung) erneuten Antrag in 6 Monaten. Berufliche Betroffenheit dann auch in eigenen Worten schildern

  • Danke für die hilfreichen Anmerkungen.


    Mein behandelnder Facharzt ist Angiologe. Er schätzt die Therapie der lymphödeme an Füßen und Unterschenkeln als erfolgreich ein. "Mehr kann man nicht erwarten", meint er.
    Dass ich am Lipödem körperlich und psychisch leide, vermag ER nicht zu therapieren. Das sei eine Kopfsache. Oder man ließe eine Liposuktion durchführen. Etwas andes gibt es nicht. Ob man danach besser dran ist, wisse man nie....
    Kuranträge bearbeitet er nicht, dafür ist ihm die Zeit zu schade.
    Mein Hausarzt versteht von Lip-Lymphproblematik gar nichts. Das müsse ich schon mit dem Facharzt klären, meint er.
    Ich habe es so verstanden, dass eine Neubeantragung einer Klage beim SG vorzuziehen ist?
    Ich habe meinen Widerspruch begründet mit beruflichen Sanktionen.
    Auf Grund vermehrter Fehltage fanden Fehltagesgespräche statt. Man wolle analysieren, wie sich die Fehltage begründen und wie man ihnen begegnen könne.
    Mit krankheitsbedingter Kündigung vielleicht?
    Ich bin ratlos.