Wie lange krank nach Lipo + Kostenübernahme AU bei Ablehnung der Lipo?

  • Hallo,


    ich würde gerne mal wissen wie lange ihr nach der Liposuktion
    Arbeitsunfähig wart/seid? Mein Arzt will mich nach der Liposuktion 2-3
    Wochen krank schreiben. Ich weiß nicht, wie ich das meinem Chef erklären
    soll, geschweige denn, dass ich eigentlich gar nicht will, dass er weiß
    was ich habe...
    Aber irgendwas ausdenken brauche ich nicht, da er sicher auch die
    optische Veränderung danach bemwerkt und dann natürlich nachfragt...
    Jedenfalls wäre für mich daher auch interessant, ob die Krankenkasse
    dennoch Krankengeld für die AU bezahlt, obwohl sie die Liposuktion
    abgelehnt hat? Ich zahle die Lipo selber, allerdings wird sie in einer
    gesetzlichen Venenklinik durchgeführt... Hat da jemand Erfahrung oder
    kennt sich aus? Vielleicht auch die Fachärzte hier im Forum?


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Amanda

  • Zu der Dauer empfohlener Krankschreibung nach Op. sollten Operateure äussern.
    Zu der Krankschreibung wäre m.E. eine Nachfrage bei Patientenberatung (Verbraucherzentrale) oder VDK sinnvoll. Auch ist sehr interessant wie es anderen Betroffenen hier erging. Ich halte diese Frage für nicht ganz unproblematisch ,so nicht eine andere Begründung für die Krankschreibung genannt wird.
    Herr Dr. Schingale wird sicher noch seine praktischen Erfahrungen dahingehend berichten ,da wir in der Földiklinik nicht operieren

  • Bei uns sind die Patienten nach der Operation 1 Woche zur intensiven KPE stationär und in dieser Zeit des Krankenhausaufenthaltes AU. Danach könnte die Arbeit mit der passenden Kompressionsbestrumpfung wieder aufgenommen werden. Ambulant ist eine AU wohl nur möglich, wenn Sie vorher eine Kostenübernahme seitens der KK erhalten haben.
    Da allerdings eine Krankheit behandelt wird- deshalb ist es wichtig auch vor der OP eine Bestätigung des Amtsarztes einzuholen, dass ein Lipödem besteht- kann eine AU ausgestellt werden.
    Der Amtsarzt ist auch erforderlich, wenn die Kosten bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung angegebne werden sollen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Vielen Dank für Antworten. Ich habe bereits 2014 den Kampf mit der Krankenkasse aufgenommen. Das ganze ging zum medizinischen Dienst, etc. Immer wieder abgelehnt. Dann irgendwann aufgegeben... Reicht das aus als amtliche Diagnose, auch für die Steuer? Oder muss ich tatsächlich einen Amtsarzt selber aufsuchen, der das bescheinigt?