Anspruch auf ein Paar plus hygienische Wechselversorgung (also zwei Paar) besteht nur ganz am Anfang und nach Umfangsveränderung.
Viele Kassen zahlen auch noch alle halbe Jahr aus Kulangründen ein zweites Paar.
...so sieht es die Kasse....
Eine Wechselversorgung ist laut Hilfsmittelrichtlinie aus medizinischen,hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen möglich!