Rehabilitation

  • Hallo zusammen,


    ich benötige einen Ratschlag. Macht es in meinem Fall Sinn gegen die Ablehnung meines Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation Widerspruch zu erheben.


    Kurz zum Sachverhalt:


    ich werde seit 2008 wegen einem Lymphödem Stadium 2 ambulant behandelt Hierzu gehören die Kompressionsstrümpfe, manuelle Lymphdrainage 1-2 mal wöchentlich und Entstauungstherapie. Bis heute habe ich wegen meines Lymphödems keine Reha in Anspruch genommen. Meine vorausgegangenen Anträge wurden stets abgelehnt. Ambulante Behandlung am Wohnort zu Lasten der Krankenversicherung sind ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig.


    Aktuell wurde mein Reha Antrag abgelehnt, weil eine Krankenhausbehandlung angezeigt ist. Die behandelnde Lymphologin hatte bei meinem letzten Termin im August eine Reha empfohlen. Weiter stand im Arztbrief, dass bei einer Ablehnung der Reha eine Krankenhausbehandlung angezeigt sei. Der Befund habe sich verschlechtert. An den Füßen habe das Lymphödem bereits Stadium 3 erreicht. Macht es Sinn, gegen den Bescheid der RV Widerspruch zu erheben oder nach der Krankenhausbehandlung einen erneuten Antrag zu stellen. Die Reha wurde beantragt um eine Krankenhausbehandlung zur vermeiden und nicht als Alternative zur Reha.


    Die Aufnahme im Krankenhaus erfolgt nun in Kürze. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass im Krankenhausentlassungsbericht eine positive Rehaempfehlung ausgesprochen wird. Diese Empfehlung stellt unter Umständen den Behandlungsverlauf und Ergebnis der Krankenhausbehandlung in Frage.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo Rebook, handelt es sich bei der Krankenhausbehandlung um eine stationäre Entstauung in einer lymphologischen Fachklinik KPE Phase 1? Dann machen Sie das doch bitte zeitnah! Zu der Reha: Sind die berufstätig oder Rentnerin? Bei Berufstätigkeit ist immer ein Hinweis auf Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit sinnvoll!


    Und bei Rentnern kann man vermerken: Erhalt der Selbstständigkeit im Alltag und Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen.


    Ich bin in Vollzeit erwerbstätig. Eine Voll- oder Teilrente beziehe ich nicht. Die Begründung für den Antrag war der Erhalt der Erwerbsfähigkeit und zur Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit. Bei der Krankenhausbehandlung handelt es sich um stationäre Entstauung in einer lymphologischen Fachklinik. Die Aufnahme erfolgt in der kommenden Woche.