Ablehnung einer zweiteilige Versorgung

  • Mir wurde vom Arzt eine zweiteilige Versorgung flachgestrickt Stufe 2 aufgeschrieben, die jetzt von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Argument war, dass ich keine Diagnose für Erkrankung der Hände hätte die mir beim Anziehen Probleme machen würden. Meine besonders betroffenen Unterschenkel und Füße, besonders links, verändern sich durch die Therapie mehr als der obere Bereich. es ist nicht nur einfacher für ich das Anziehen zu bewältigen, sondern auch günstiger für die Krankenkasse wenn sich dabei etwas verändert. Ich bin ratlos. Was kann ich tun?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kathybrannon,

    wenn es wirklich günstiger ist, weise es der Kasse mit einem Kostenvoranschlag nach.

    Die Gründe der Versorgungsteilung mit Arzt und Sanitätshaus besprechen und den Arzt um Stellungnahme bitten und Widerspruch einlegen. Um welche Teilung, welches Material in welcher Klasse handelt es sich?

    Herzliche Grüße

  • Wadenstrümpfe, Caprihose. Ich nehme was Sinn macht wenn du einen anderen Vorschlag hast. Klasse II Kompression und ich möchte ein möglichst angenehm weiches Material, Flachstrick. Ich bin noch ziemlich unterbelichtet in der ganzen Materie und lerne. Ist erst seit ich die Hormone abgesetzt hab schlimm geworden, sonst hatte ich nur selten etwas bei sehr heißem Wetter. Jetzt geht es gar nicht mehr aus dem Körper.

    der Kostenvoranschlag ist schon angefordert und ich hab ein Vorabschreiben aufgesetzt. Das Sanitätshaus war nett, aber ist jetzt nicht hilfreich, als wären sie wie überfordert. Irgendwie muss ich da jetzt durch und anscheinend muss ich mich auch an Absagen gewöhnen.


    danke Kathy


    als langjährige Erkrankung hab ich ein Lypödem. Ist geerbt und erst "aufgewacht" seitdem ich in meinen 50gern zugenommen hab. Ich wusste nicht das meine komischen Stampfbeine ein Symptom sind. Hatte ich nie anders.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kathy,

    Bei der Aufteilung der Versorgung könnte mögliche Gründe für eine Teilung z.B. sein das durchgängiges Tragen der ganzen Versorgung nicht möglich ist wegen:

    -körperliche Einschränkungen erschweren oder machen ein Anziehen der ungeteilten Versorgung unzumutbar z.B Erkrankung der Hände, Schulter Finger aber auch Rückenbeschwerden

    -Überhitzung und Kreislaufbeschwerden

    ausgelöst durch körperliche Aktivitäten (beruflicher Kontext,Kinder Versorgung) oder Wechseljahrsbeschwerden beim Anziehen oder Tragen

    -andere Kompressionsklasse und oder Material der Unterschenkel notwendig, weil deutlich stärker betroffen und höhere Kkl nach oben zu Bewegung einschränkend

    -es besteht die Notwendigkeit an die Füße ranzukommen, durch Hautpflege und oder Kontrolle der Haut bei Hauterkrankungen, Diabetes, Polyneuropathie...

    Das sind Beispiele um dem Kostenträger und einzelnen Sachbearbeitern, die Situation zu verdeutlichen.

    Herzliche Grüße Kasimir