widerspruch

  • Hallo,

    wie ich schon erwartet habe (Methode), wurde mein Rehaantrag (Lymphödem) abgelehnt.
    Netterweise haben mir die netten Sachbearbeiter von der BfA ein paar Empfehlungen mit auf den Weg gegeben:
    drastische eigenverantwortliche Gewichtsreduktion
    Fortführung d. Kompressionsbehandlung
    internistische Behandlung, ggf. Anschluß an eine Selbsthilfegruppe

    Nun häng ich am Widerspruch. Macht es Sinn, den Widerspruch ausführlich zu begründen oder reicht ein formloses Schreiben ohne Begründung??

    Claudia

  • Hallo,

    ich denke das generell eine detaillierte Begründung bei allem mehr helfen würde, als ein formloser kurzer "Brief"...
    Oder würdest Du in einer Diskussion auch nicht berügenden? (als Beispiel)

    Grüsse.
    Arzu

  • Du musst auf jeden "Ablehnungspunkt" bezugnehmen und diesen widerlegen.
    Dazu halte auch Rücksprache mit Deinem Arzt und Therapeut. Ggf. solltest Du dich auch an deine "Wunschklinik" wenden, ich habe gehört, dass Du dort auch Ratschläge erhalten wirst. *g*

    Ein Widerspruch ohne Begründung wirde meistens "Auf Grund gleichen Sachstandes" oder "mangelnder neuer Erkenntnisse" abgelehnt.

    Was die Selbsthilfegruppe betrifft, frag die mal wo es denn eine gibt. Ich versuche nun seit einigen Monaten eine Gruppe zu finden oder zu Gründen. Ich habe Ärzte und Therapeuten angeschrieben aber .... Nix!
    Und dass in Dortmund, einer großen Stadt!
    P.S: Wer Interesse hat kann sich per Mail bei mir melden.

    Gruß
    Rene

  • Mir wurde es so erklärt: Über den ersten Antrag entscheidet der nicht medizinische Sachbearbeter, aber ein Widerspruch muss IMMER einem Mediziner vorgelegt werden. So würde also auch eine Widerspruchserklärung ohne große Erklärungen reichen.

  • Ich habe gehört?
    Also ich habe gehört, dass man am Ende eines Regenbogens den Goldschatz eines Koboldes findet.

    Mal im Ernst, dieser Mediziner kann auch ein Augenarzt sein, außerdem kann eine ausführliche Begründung nie schaden. Grundsätzlich bgründet man jeden Widerspruch. Wenn möglich nimmt man vorher Akteneinsicht und widerlegt die einzelnen Stellungnahmen.

    Wer seinen Widerspruch unbegründet lässt vergibt ein Chance!

  • *lacht* Habe doch gar nix von hören geschrieben!!?? Also, die LVA schickt einen Patienten mit Lymph- und/oder Lipödem nicht zum Augenarzt. Dagegen würde ich allerdings Widerspruch einlegen und dann begründet. Aber Du hast sicher recht, schaden tuts nix. Allerdings sind Arztberichte oder sogar Fotos vom Ödem sicher wirkungsvoller als selbst gestrickte nicht medizinische Erfahrungsberichte.
    Die Vertrauenärzte sind ja auch aufgefordert, nur medizinische Fakten sprechen zu lassen.

  • Hallo
    Ich hatte im Oktober eine Reha beantragt und habe heute eine Absage bekommen.Wer kann mir Tips geben wie ich mich jetzt verhalten soll, macht ein Widerspruch Sin und wenn ja was muß man alles beachten. Wenn mir jemand helfen könnte wär ich sehr dankbar.

    Viele Grüße Melanie

  • Es kommt auf die Diagnose und den Befund an, ob sich ein Widerspruch lohnt.

  • Ich habe einen Reha Antrag gestellt wg. Lipödem (letzte Reha war 2003). Diese wurde abgelehnt. Habe Widerspruch eingelegt. Jetzt soll ich zum Gutachter. Hier wird mir ein Prof. Wirth, Teutobuger Wald Klinik in Bad Rothenfelde genannt. (Die Wahlmöglichkeit zwischen 3 Gutachtern habe ich nicht, weil lt. BfA keine weiteren Gutachter zur Vergügung stehen). Laut Recherche im Internet ist Prof. Wirth Internist, mit Spezialgebiet Kardiologie, Diabetologie, Adipositas. Meines Erachtens also nicht für mich geeignet. Kann ich gegen Widerspruch einlegen und Begutachtung durch einen anderen Arzt verlangen? Wenn ja, kennt jemand einen Gutachter in der Nähe Gütersloh/Bielefeld/Münster, der Gutachten bezügl. Lipödem/Lymphabflußstörungen für die BfA macht. Vielen Dank!

  • Ich vermute mal, dass die BFA den Arzt wegen seines Tätigkeitsschwerpunktes Adipositas ausgesucht hat. Während meines letzten Kuraufenthaltes habe ich schon mitbekommen, dass man reinen Lipödem Patienten den Kurantrag nur noch in äußerst seltenen Fällen genehmigt. Ich will dir nicht die Hoffnung rauben, aber es doch nicht unerwähnt lassen.

    Ich drücke die Daumen, dass es noch klappt.

  • Hallo,

    der Deutsche Rentenversicherung Bund hat jetzt, nachdem ich Klage eingereicht hatte, mir eine Reha genehmigt. Allerdings nicht in einer der Kliniken (hatte 2 zur Auswahl angegeben), in die ich gerne wollte, sondern in eine, die mit am weitesten von meinem Wohnort entfernt liegt.

    Jetzt habe ich gegen die Klinikwahl Widerspruch eingelegt und ich möchte mal gerne wissen, wie bei euch die Erfahrungen sind, wie oft wurde dann die Genehmigung in die Wunschkinik geändert und wie oft bleibt es bei der Wahl der Deutsche Rentenversicherung Bund.

  • die reha wurde abgelehnt, weil die letzte reha (psychosomatik wegen depri und angst) erst 3 1/2 Jahre zurück liegt und ein lymph-lip-ödem keine schwerwiegende krankheit ist, die einer vorgezogenen einweisung bedarf... lohnt sich trotzdem ein widerspruch? ich habe zz nicht so viel kraft zum kämpfen, und wenns doch sinnlos ist.

  • Hallo Gundi,

    selbstverständlich lohnt sich ein Widerspruch. Leider lehnt die Bfa ( bzw DRV wie sie jetzt ja heißt ) gern erst einmal alles ab.

    Bei einem Lip Lymphödem handelt es sich ja aber um eine chronisch fortschreitende Erkrankung ( ich selber bin z.b. deshalb halb berentet )

    Guck doch mal auf der Seite des Lymphnetzwerks unter Kliniken - auf der Seite der Klinik in Bad Berleburg ist ein Link mit Hilfestellung für Rehaanträge auch für Begründungen.

    Meine persönliche Erfahrung ist, dass Anträge die zunächst abgelehnt werden im widerspruchsverfahren meist genehmigt werden. Einmal mußte ich auch Klage vorm Sozialgericht einreichen, aber dann hat die Bfa eingelenkt und Anwaltskosten etc. übernommen und die Reha bezahlt.

    Hast du einen guten Arzt der dir einen entsprechenden Befund schreiben kann? Oder kannst du vielleicht fotos deiner Beine machen - das hilft auch oft.. Eine andere Möglichkeit kann es auch sein sich ambulant in einer der Lymphkliniken vorzustellen ( das bieten die meisten an - die diversen Kliniken findest du auf der Seite des Lymphnetzwerkes) dort kann man dir sicher auch gut helfen.

    viel glück wünsche ich dir..

    viele grüße

    barbara

  • Kämpfen lohnt sich immer. Schreib in deine Begründung, dass dein Ödem dich auch psychisch sehr belastet. Leiedr wird fast alles abgelehn. Ein dickes Daumendrück von Urmel

  • Hallo Gundi!

    Ich habe in einem anderen Beitrag von Dir gelesen, dass Du auch Brustkrebs hast (oder gibt es hier mehrere Gundis? Dann verzeih bitte die Verwechselung).

    Schon alleine wegen dem BK hätte Dir eine Anschlussheilbehandlung und eine spätere Reha zugestanden. Beides hast Du nicht gehabt, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Ich denke auch, dass sich ein Widerspruch lohnen würde.

    Viel Glück!
    Monika

  • erstmal vielen dank an alle für die unterstützung. ich hab auch schon gemerkt, dass wir mehrere gundis sind, ich habe -gsd- keinen brustkrebs. ich bin ziemlich entmutigt, wegen der noch nicht abgelaufenen 4-jahresfrist. in einem halben jahr ist alles bestimmt noch weiter fortgeschritten, so schnell wie sich das in den letzten 5 jahren entwickelt hat, wenn ich sehe, wie weitaus schlimmer manche frauen dran sind, hab ich angst, dass es irgendwann bei mir genauso wird, wenn ich nicht alles versuche. psychisch belastet bin ich sowieso schon und hatte es im antrag stehen. hat nichts gebracht.warum muß das kind erst in den brunnen fallen...ich werd also einen widerspruch schreiben.

  • nach meinem widerspruch stationäre reha betreffend habe ich die aufforderung erhalten,eine vorgeschriebene vertragsärztin aufzusuchen. genau bei dieser ärztin war ich im frühjahr auch mal, wo ich noch nicht wußte, was ich habe. mußte mir erklären lassen, dass ich mehr sport treiben und weniger essen soll, von was anderen könnte es nicht kommen. ich bin da fast heulend raus und habe, als ich später von einem lymphologen, den ich schließlichüber dieses forum gefunden habe, die diagnose bekam festgestellt, dass die ärztin von der krankheit -wie andere -wirklich keine ahnung hat. wie kann eine solche ärztin in der lage sein, das krankheitsbild zu beurteilen und eine empfehlung zu geben. kann man da ablehnen?
    zweite frage: bei mir ist mal das linke bein "vollgelaufen", am anderen tag das rechte. eine woche später hab ich so dicke füsse, dass ich angst habe, die platzen, wenn ich laufe, dann gibt es tage, da ist alles fast weg, wie kann sowas unter konstanten bedingungen sein. wenn ich wußte, was es bewirkt dass das ödem kurzzeitig zurückgeht, könnte ich mich danach richten.

  • Hallo,

    du kannst gegen die Gutachterin Widerspruch einlegen ( am schnellsten geht das per fax wenn du eins zur verfügung hast ) Die DRV ( ehemals Bfa oder LVA ) ist verpflichtet dir 3 Ärzte zur Auswahl zu stellen von denen du dir einen aussuchen kannst zu dem du für ein gutachten gehst.

    Ich sollte im Mai auch zu einer Gutachterin die Psychaterin ist und vor 3 Jahren schon mal dafür gesorgt hat dass ich eine dringend erforderliche Reha im Widerspruchsverfahren abgelehnt bekam ( als ich dann geklagt habe hat die Bfa alle Kosten übernommen und bewilligt bevor es vors gericht ging! ). Es ging bei mir zwar dies Jahr um die Verlängerung einer zeit teil eu rente aber dennoch habe ich da auch widersprochen zumal die Ärztin die Erkrankung auch gar nicht kannte. War kein Problem.

    Was den Zustand der Beine mal viel besser mal viel schlimmer unter gleichen äußeren Bedingungen angeht so denke ich dass es gut sein kann dass das mit der psychischen Verfassung zu tun hat.Stress wirkt sich ja auch schnell negativ auf das Ödem aus.

    Ich merke das immer sehr extrem ob es mir seelisch gut oder schlecht geht..

    viel glück beim widerspruch wünsche ich dir.

    Gruß Barbara

  • hallo babara, beim genauen hinsehen habe ich gefunden, dass die bfa die sache mit den drei gutachten von vonherein ausgeschlossen hat, begründung: es stünden keine weiteren gutachter zur verfügung-kann ich mir schon vorstellen wenn ich mich erinnere wie schwer es war in unserer region jemanden zu finden, der sich damit auskennt. da die ärztin offensichtlich nicht dazugehört, ich also keine wahl habe, hab ich dann wohl die a-karte? oder was meinst du