Hallo,
da es ja soweit ich richtig informiert bin rechtlich vorgeschrieben ist, dass die Bfa 3 Gutachter zur Auswahl vorschlägt würde ich darauf bestehen. Längerer Fahrtweg ist dann zwar in Kauf zu nehmen, aber für die Fahrtkosten zum Gutachter muss die Bfa ( bzw DRV wie sie ja jetzt heißt ) aufkommen. Ich würde einspruch gegen die Gutachterin einlegen und auf die Auswahl zwischen 3 gutachtern bestehen mit dem Hinweis dass es kein Problem sei einen weiteren Anfahrtsweg in Kauf zu nehmen ( vielleicht die nächste größere Stadt nennen oder so.. )
viel glück weiterhin
Barbara