Zuzahlung für MKS

  • Hallo,

    wie hoch ist nun die Zuzahlung: Habe nun ein Rezept für eine Strumpfhose bekommen mit dem Vermerk: verkürztes Leibteil, da ich nun sehr gut in Seriengröße passe aber die Leibhöhe immer zu hoch war. (Es gibt z. B. Medi Seriengröße mit Sondermaß).
    Außerdem steht auf dem Rezept: Diagnose, primäres Lmymphödem bd. Beine.
    Seither hatte ich immer Maßstrümpfe gehabt, welche die Ärztin selbst bestellt hat und da hab ich immer 10,00 Euro bezahlt.
    Ich musste nämlich auch schon mal im Sanihaus 29,00 Euro bzw. 43,00 Euro zuzahlen. Gibt es da Modell- oder Sanitätshaus abweichende Zuzahlungen?
    Viele Grüße
    Sandra

  • Hallo Sandra

    ich habe meine flachgestrickte Ware im Sanitästshaus bestellt und habe 10EUR zugezahlt.

    Ich bin bei einer BKK

    LG
    Rebekka

  • Ich habe nur 10,- € bezahlt. Glaube aber, die letzten Strümpfe waren viel teurer für mich.
    Vielleicht liegt es daran ob beim Rezept Hilfsmittel angegeben ist.
    Jedenfalls habe ich schön meinen Mund gehalten und die 10,- € gezahlt.
    LG
    Susi

  • Dies liegt an der Einführung von Festpreisen seitens der Krankenkassen zum 01.01.2005:

    Festpreise begrenzen den Erstattunganspruch des Versicherten. Konkret wurden für alle rundgestrickten Bestrumpfungen Festpreise festgelegt, mittlerweile (seit dem 01.06.06) unabhängig von der Indikation. Bis zum 01.06.06 waren ausschließlich Strümpfe für Venenerkrankungen mit Festpreis belegt.

    Die Festpreise haben bsp. in Baden-Württemberg zu einer Preisabsenkung von bis zu 35% geführt. Dies unter dem Hintergrund, dass die damaligen Vergütungen über 7 Jahre lang nicht angepasst wurden. Alleine die Inflationsrate lag in dem Zeitraum bei 10%.

    Ökonomisch kann eine derart hohe Preisabsenkung mit keinen wirtschaftlichen Mitteln aufgefangen werden. Für die rundgestrickten Versorgungen müssen die Sanitätshäuser daher nun sog. wirtschaftliche Aufzahlungen verlangen, um zumindest einen Teil der Preisabsenkungen auszugleichen.

    Grüße

    ppa. Martig

  • Hallo

    Danke für die Ausführungen.

    Nur ich kann dem nicht so ganz folgen. Könnten Sie mir das noch einmal erklären?

    Herzlichen Dank im Vorraus!
    LG
    Rebekka

  • Hallo,

    mir geht es ebenso. Komme mit der Aussage nicht ganz klar, kann es sein, dass die Sanihäuser also einfach eine Zuzahlung nach Ihren Ermessen berechnen können. Also nicht pauschal pro Strümpfe bzw. Hose z. B. 10,00 Euro. Dann kann man ja direkt "geschröpft" werden. Echt Schwachsinn.
    Grüße von
    Sandra

  • Hallo Sandra,

    bei den flachgestrickten Strümpfen ist die Obergrenze 10,-- pro Versorgungseinheit, da dies die Maximalhöhe der gesetzlichen Zuzahlung darstellt. Immer vorausgesetzt, die Kasse kürzt nicht wild in der Gegend rum, was leider immer öfter vorkommt.

    Allerdings war diese Situation schon mal anders: Bis zum 31.12.04 lag die Höhe noch bei 20% des Gesamtwertes, ohne Deckelung ! Bei Ödempatienten kamen da schnell 200 bis 400 DM zusammen. Insofern haben die Betroffen von der Reform stark profitiert.

    Für den Bereich Venenerkrankung Rundstrick gibt es Empfehlungen nach denen sich 90% der Häuser richten.

    Bei hochwertigeren Rundstrickversorgungen muss indiv. kalkuliert werden. Da jeder Betrieb naturgemäß eine andere Kostenstruktur hat, können die Preise nicht identisch sein. Sie bezahlen bei Real für den Liter Milch auch einen anderen Preis als bei Lidl. Dies ist die Grundlage allen Wirtschaftens auf dieser Erde.
    Die andere "real existierende" Wirtschaftsform mit Einheitspreisen hat ja bekanntlich nicht funktioniert

    Grüße

    ppa. Ralph Martig

  • Wie kann es dann sein, dass ich für eine Medi Elegance mehr zuzahlen muss, als z.B. für eine Jobst?? Ist Medi generell teurer als Jobst?

  • Kommt auf die Strumpfart, und damit auf den Einkaufspreis an.

    Grüße

    Ralph martig