Rentenversicherung oder Krankenkasse

  • Hallo, ich habe ein juristisches Problem. Im Februar 2005 bewilligte
    die Barmer eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in der Földiklinik KG in
    Hinterzarten im Hinblick auf eine lymphologische Behandlung.

    Nunmehr kam es im Februar 2008 erneut zu großen Problemen mit den Re-Ödemen. Außerdem kamen schwerwiegende Verletzungen der Lymphgefäße hinzu.
    Ein entsprechender angiologischer Befund liegt vor.
    Ambulante Therapie ist nicht möglich, so dass eine Überweisung in die Földiklinik wegen schwerer
    chronischer Lymphödeme erfolgte.

    Eine Kostenübernahme seitens der Barmer wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Földiklinik lediglich
    über einen Versorgungsvertrag für die Erbringung stationärer Rehabilitationsmaßnahmen nach § 111 SGB V verfügt.

    Für eine solche Rehamaßnahme wäre nicht die Krankenkasse, sondern für versicherungspflichtige Beschäftigte
    der Rentenversicherungsträger zuständig.

    Problematisch ist, dass die Leistungen der Rentenversicherung nicht denen der Krankenkasse entsprechen,
    zumal eine private Zusatzkrankenversicherung vorliegt.

    Welche Möglichkeiten bestehen in der Argumentation im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen die Barmer
    vorzugehen? Ich wäre über jede Hilfe dankbar:

  • Das Problem besteht darin, dass die Földi Klinik- wie auch die anderen Lymphkliniken nicht als Akutkrankenhaus zugelassen ist. Nicht etwa weil sie dafür nicht ausgerüstet ist, sondern um Kosten für die Krankenkasse zu sparen. Die Lymphkliniken haben bei den Privatkrankenkassen Akutkrankenhauscharakter, bei den gestezlichen aber nicht, da bei Akutkrankenhauszulassung die Bezahlung seitens der Krankenkassen höher wären. Der Gesetzgeber möchte nicht mehr Akutbetten und die Krankenkassen auch nicht. Also erfolgt die Behandlung als stationäre Rehabilitation nach §40 SGB V mit einem zugelassenen Krankenhaus, dass einen Versorgungsvertrag nach §111 SGB V besitzt. Das haben dei Lymphkliniken, deshalb Reha und nicht Akutkrankenhauseinweisung.+Leider.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Hallo,


    sind Sie denn berufstätig und über die Deutsche Rentenversicherung versorgt? In diesem Fall sähe ich keinen Grund, warum Ihnen die lymphologische Reha nicht über diesen Rentenversicherungträger genehmigt werden sollte. Die Leistungen sind nicht anders als die der gesetzlichen Krankenversicherung.


    Falls Sie zur Zeit arbeitsunfähig sein sollten wegen der Ödeme, könnte auch ein Eiltantrag gestellt werden.


    Vielleicht wäre ein zusätzliches Gutachten von einem lymphologisch erfahrenen Arzt hilfreich, ggf. mit Fotodokumentation.


    mit herzlichen Grüßen


    Barbara Netopil

  • Hallo !
    In der Földiklinik behandeln wir viele Patienten ,Berüfstätige , Kinder , Patienten nach Krebskrankheit , die über die Deutsche Rentenversicherung Bund/ Land als Kostenträger zu uns kommen. Die Leistungen sind identisch denen der ges. KK.
    Wie schon geschrieben kann eine fachlymphologische Untersuchung additiv helfen.
    Bei den Privatkassen kommt es auch auf den Vertragwortlaut an.
    MfG

  • Hallo Heinen,


    ich habe unter anderem ein Lipödem. Man geht davon aus, dass bei meinen vielen Unterleibsoperationen die Lymphbahnen beschädigt wurden. Jedenfalls geht es mir gesundheitlich immer schlechter. Bin seit Dez. 07 Arbeitsunfähigkrank und es läuft ein Antrag beim DRV seit 05.02. der in erster Instanz abgelehnt wurde, weil die 4 Jahresfrist (letzte Kur war vor 3,5 Jahren wegen einer anderen Erkrankung) nicht eingehalten ist. Das Wiederspruchsverfahren läuft nun und ich soll zum Gutachter.
    Ich hatte dem Antrag damals Bilder von mir mitgeschickt die das Ausmaß verdeutlichen sollten, Befunde sowohl von meiner Angiologin als auch von der Földi, ein persönliches schreiben wie diese Erkrankung mich im Alltag einschränkt und trotzdem kam eine Absage, Du braucht möglicherweise viel Kraft für einen Kampf.


    Toi, toi, toi und alles gute.


    Kimba