2 oder 4 Versorgungen im Jahr ?

  • Immer Stress mit der Krankenkasse früher bekam ich 2 Versorgungen pro Halbjahr da der Druck nach 6 Monaten nicht mehr gegeben ist.

    Jetzt steht die Krankenkasse auf den Standpunkt das 2 Paar Strümpfe im Jahr Reichen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo bo123do,


    maßgeblich und bindend für die Versorgung mit Hilfsmitteln sind die Hilfmittelrichtlinien , diese sehen keine starren Fristen vor !

    Die Gewährleistungsfrist des Herstellers beträgt 6 Monate und sichert für diese Zeit die medizinischen Eigenschaften , wie den erforderlichen Druck ect.zu.

    Außerdem ist aus hygienischen Gründen ist eine Mehrfachausstattung zulässig .


    Nach einem Halben Jahr ist die Gewährleistung erloschen , so das eine Begründung für eine Neuversorgung vorliegt .

    Selbstverständlich sollte auch dann wieder eine Wechselversorgung aus hygienischen Gründen folgen .


    Die Aussage der Kassen , dann doch die alten im Wechsel zu tragen , bedeutet das man zu 50% der Zeit ,eine eventuell nicht ausreichende Versorgung trägt und sich die Ödemsituation auf Dauer verschlechtert.

    Wichtig ist es die Wechselversorgung aus hygienischen Gründen so auch zu benennen und ebenso alle erforderlichen Zusätze aufzulisten,

    sind diese nicht genannt , kann die Kasse die Kostenübernahme ablehnen.


    Bei fast allen Ablehnungen lohnt sich ein Widerspruch seitens des Patienten .

    Informationen dazu sollte auch das Sanitätshaus geben können.

  • Hallo bo123do,

    in der Regel kannst Du alle sechs Monate eine neue Kompressionsbestrumpfung beantragen. Leider ist es so, dass Krankenkassen sich schon einmal weigern. Lege bitte Widerspruch ein, meistens genehmigen die Krankenkassen nach einem Widerspruch.

    Viele Grüße

    Maxima

  • Entschuldigung, dass ich das Thema nochmal aufgreife. Ich möchte nur keinen neuen Thread eröffnen.


    Ich habe dieses Jahr auch zum ersten Mal meine Kompressionsversorgung erhalten (Rezept März oder April 2018) und dann für die hygienische Doppelversorgung nochmal ein Rezept im Mai 2018.

    Und nun - ein halbes Jahr nach dem ersten Rezept - bekam ich wieder ein neues Rezept (sozusagen für das dritte Paar in diesem Jahr) und das wurde von der KK abgelehnt. Zwei sollen halt reichen.


    Widerspruch einreichen kann ich natürlich machen, aber ganz ehrlich: Wie soll ich das denn begründen? Mein Sanitätshaus ist da nicht sehr behilflich und von meiner Ärztin kommt auch nicht viel. Sie sagt nur, dass viele ihrer Patienten geklagt und gewonnen hätten, kann mir aber keinen Anwalt nennen, bei dem das geklappt hätte. Ihr ist noch nicht mal ein Patient namentlich eingefallen, den sie danach fragen könnte, wenn er das nächste Mal kommt. Das klingt daher alles für mich sehr pauschal dahergesagt.


    Aber soll ich jetzt Anwälte abklappern? Macht das überhaupt Sinn, wenn es keine gesetzlichen Regelungen gibt? Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Einklagen von Strümpfen? Muss ich dann alle 6 Monate wieder den Anwalt bemühen?


    Wie könnte ich denn den Widerspruch begründen? (es gibt keine relevanten Maßänderungen).


    Im Moment scheint es ja so zu sein, dass die KK sagen: Kompression ist ein halbes Jahr gegeben (aber nicht vom Alter her, sondern von der Nutzung her - also 6 Monate tragen im Wechsel mit der Wechselversorgung bedeutet faktisch nur 3 Monate getragen. Auf ein Jahr gerechnet bedeutet 12 Monate im Wechsel getragen = 6 Monate faktisches Tragen und damit sind die Eigenschaften für die Strümpfe erst nach insgesamt 12 Monaten nicht mehr gegeben und müssen ersetzt werden.


    Ist das falsch? Wenn ich Kasimirs Posting lese, scheinen die Hersteller ja ihre Gewährleistung unmittelbar auf das Alter der Strümpfe zu beziehen und nicht auf die Tragehäufigkeit. Bedeutet: Nach 6 Monaten - egal, wie oft getragen und gewaschen - lässt die Kompression nach. Kann daraus ein neuer Anspruch nach 6 Monaten entstehen, obwohl ich in Wechselversorgung die (beiden) Strümpfe faktisch jeweils nur 3 Monate getragen habe?


    Viele Grüße


    Rabina

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll ich das denn begründen?

    Hallo,Rabina,

    Begründung: Du hast ein Lymphödem Stadium 2, ohne adäquate Kompression droht Verschlechterung des Ödems, evtl. wird dann wieder Entstauung nötig, möglicherweise stationär, Krankschreibung, u.U. steht Deine Berufsfähigkeit auf dem Spiel. Also mehr Kosten für die KK!

    Da würde ich alle Register ziehen.

    Du hast Dir die Erkrankung ja nicht ausgesucht, Du bist kein Bittsteller bei der KK! Du hast ein Anrecht auf eine Versorgung, die dem medizinischen Standard entspricht.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    es gibt laut Hilfmittelrichtlinie gibt es keine starren Fristen, die genannte Frist ist die der Kasse...

    Die Gewährleistungsfristen von Produkten wird nicht länger , egal wie viele Produkte man hat.

    (das wäre beim Kauf anderer Produkte ja auch praktisch , vor allem bei Schuhen ;))


    Die Strümpfe müssen laut Hersteller täglich gewaschen werden und dann dementsprechend trocken sein um sie gefahrlos tragen zu können und um die Kompressionskraft , die beim Tragen nachlässt wieder herzustellen.

    Deshalb bitte die Gründe nennen und auch auf die drohende Verschlechterung hinweisen , wenn durch Tragen einer feuchten Versorgung , die Schutzfunktion der Haut nachlässt und die Gefahr von Erisipelen steigt.

    Ebenso droht eine Verschlechterung des Ödemzustandes ,wenn eine Versorgung nicht täglich gewaschen wird und so der Druck nicht vernünftig gegeben ist.

    Es drohen in jedem Falle eine Verschlechterung und dementsprechende Folgekosten auch für die Kasse.


    Die Kassen schaffen eigene Spielregeln und dem würde ich widersprechen...


    P.S Oftmals kennen die Mitarbeiter der KK die Hilfsmittelrichtlinie , die bindende Spielregeln der Hilfmittelversorgung darstellt , nicht einmal

  • Herzlichen Dank für alle eure Antworten. Ich werde definitiv Widerspruch einlegen und es mal mit euren Vorschlägen versuchen. Außerdem werde ich (was nicht mal gelogen ist) darauf hinweisen, dass ich bereits spüre, dass die Kompressionswirkung nachlässt (auch wenn sie noch nicht weg ist, nur wird sie wohl kaum noch weitere 6 Monate bis zum Ablauf des vollen Jahres reichen).


    Falls die das alles trotzdem ablehnen, muss ich aber wohl klagen. Denn ich habe überhaupt keine Lust auf Verschlechterung oder neue Kompressionstherapie. Die war für mich nämlich absoluter Horror.


    Es ist halt nur absolut bedauerlich, dass es überhaupt keine gesetzlichen Regelungen für eine Mindestleistung/Fristen der Krankenkasse gibt, auf die man pochen kann.


    Viele Grüße


    Rabina

  • Ja, aber da stehen sehr viele "kann" und "möglich" Regelungen drin. Z.B. Dass man bei Erstversorgung zwei Paar und danach alle halbe Jahre ein Paar erhält (so wie das Uli29 schrieb und wie ich das auch oft im Internet gelesen habe, dass das üblich ist), findet sich nicht als verpflichtende Regelung. Die Lobby der Strümpfe-Träger scheint zu klein zu sein, um solche präzisen Grundregelungen festhalten zu lassen (nach oben darf ja alles offen sein).

  • Bei mir hat es geholfen den Sachbearbeiter bei der KK anzurufen und zu fragen wieviele Paar Socken er im Schrank hat kam die Antwort "Woher soll ich das den Wissen?" Daraufhin meine Antwort, sehen Sie, ich hab zwei Paar. Verdammt wenig. Danach war die Genehmigung kein Problem

  • Habe mit Ach und Krach und länger Rechtfertigung nun eine dritte Wechselversorgung Kompressionsstrümpfe genehmigt bekommen. Lt. Krankenkasse stehen einem nur zwei Paar im Jahr zu. Nur aufgrund der Prüfung der Messungen und Feststellung der KK würde nun ein drittes Paar genehmigt. Gnädig. Ich bekam den Hinweis das eine Versorgung auch über die Rentenversicherung beantragt werden kann, da ich noch berufstätig bin und die Strümpfe ja auch in der Arbeit tragen muss. Hahaha mach ich ja zur Gaudi oder was glauben die Sachbearbeiter eigentlich....... Vielleicht das ein Ödem eine Freizeiterkrankung ist.... Rezept sollte dementsprechend ausgestellt werden und bei der Rentenversicherung beantragt werden. War bzw. ist mir neu. Hat jemand von euch schon Mal über die Rentenversicherung Strümpfe beantragt bzw. hierzu Erfahrung?

    Danke schon Mal für Erfahrungen und noch einen schönen Abend

  • Hallo Doris66,

    ich habe gerade heute mir von meiner Hausärztin Rezepte für Kompressionsbestrumpfung geholt.Ich bekomme Kniestrümpfe für beide Beine und ein Armstrumpf.Es ist die 3. Versorgung in diesem Jahr.Im vergangenen Jahr hatte ich auch 3 Versorgen genehmigt bekommen.Begründung: habe 2x im Jahr Erysipele.Malsehen ob die KK auch diesmal die 3. Versorgung genehmigt!

    Strümpfe beantragen über Rentenversicherung ist mir auch neu!

    Liebe Grüße und gesund bleiben!