Hallo !
Die Zweit - und damit Wechselversorgung muss auch der Arzt verordnen. Sie wird in der Regel als Wechselversorgung auch aus hygienischen Gründen von der KK , ggfs. nach Kostenvoranschlag bezahlt.
MfG
Hallo !
Die Zweit - und damit Wechselversorgung muss auch der Arzt verordnen. Sie wird in der Regel als Wechselversorgung auch aus hygienischen Gründen von der KK , ggfs. nach Kostenvoranschlag bezahlt.
MfG